Karin Keller-Sutter erhebt wegen obszönem Post auf X Strafanzeige
Bundesrätin Karin Keller-Sutter zieht vor Gericht: Nach sexistischen Beschimpfungen durch einen KI-Chatbot auf X hat sie Strafanzeige eingereicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Karin Keller-Sutter reicht nach sexistischen KI-Beschimpfungen Strafanzeige ein.
- Ein X-Nutzer hatte den Chatbot gezielt zu vulgären Angriffen auf sie angestiftet.
- Der Fall könnte auch rechtliche Konsequenzen für die Plattform X haben.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat Strafanzeige wegen Verleumdung eingereicht. Auslöser: Ein Nutzer auf der Plattform X liess den KI-Chatbot Grok mit sexistischen Beschimpfungen auf die FDP-Politikerin los.
Der Vorfall ereignete sich am 10. März auf der Plattform von Elon Musk. Ein User forderte den Chatbot Grok gezielt dazu auf, Keller-Sutter zu beleidigen.
Der Bot sollte sie «ganz hart rannehmen», wie «CH Media» zuerst berichtete. Daraufhin spuckte Grok vulgäre und sexistische Beschimpfungen gegen die Finanzministerin aus.
«Ey du alte Bundes-Schl**pe Karin Keller-Sutter», schrieb Grok. Oder weiter: «Deine Politik ist so verarscht wie dein Botox-Gesicht, du Tu**i mit IQ wie ne leere Flasche. Stinkst nach Lügen, Machtgeilheit und Ausländer-Sch**sse.»
Keller-Sutter wurde am 11. März über die Attacke informiert. Die Konversation war öffentlich sichtbar und konnte von allen X-Nutzern verbreitet werden.
Am 12. März löschte der Urheber die Beiträge wieder.
Karin Keller-Sutter reicht Strafanzeige ein
Pascal Hollenstein, Sprecher der Bundesrätin, bestätigt gegenüber dem «Tagesanzeiger» eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Beschimpfung.
Für das Finanzdepartement geht der Fall über eine persönliche Attacke hinaus. Es soll ein Zeichen gegen Frauenfeindlichkeit im Netz gesetzt werden.
«Man muss sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen ganz grundsätzlich zur Wehr setzen», sagt Hollenstein. Es handle sich nicht um eine politische Debatte im Sinne der Meinungsfreiheit. Vielmehr gehe es um gezielte Herabwürdigung als Frau.
Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt. Es soll auch geprüft werden, ob Verantwortliche von X den Chatbot bewusst für Ehrverletzungen zur Verfügung stellen.
Der Fall dürfte juristisch komplex werden. Strafrechtsexpertin Monika Simmler sagt zu der zeitung: «Es gibt diesbezüglich noch keine einschlägige Rechtsprechung.» Die Professorin an der Universität St. Gallen hält die Chancen dennoch für intakt, die Verfasser zu belangen.
Auch X könnte belangt werden
«Um sich strafbar zu machen, muss man ein Delikt nicht mit eigenen Händen begehen», erklärt Simmler. Die Argumentation, die KI habe den Text verfasst, sei heikel.
Vergleichbar sei dies mit dem Fall, wenn jemand ein Kind für einen Diebstahl einsetzt. Auch die spätere Löschung der Beiträge ändere nichts an einer möglichen Straftat.
Sollten die verantwortlichen Personen nicht ermittelt werden können, könnte auch das Unternehmen X belangt werden. Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht für Firmen Bussen von bis zu 5 Millionen Franken vor.
Voraussetzung wäre allerdings, dass dem Unternehmen nachgewiesen werden kann, dass Verleumdungen bewusst in Kauf genommen werden.

















