Karin Keller-Sutter

Karin Keller-Sutter erhebt wegen obszönem Post auf X Strafanzeige

Belinda Schwenter
Belinda Schwenter

Bern,

Bundesrätin Karin Keller-Sutter zieht vor Gericht: Nach sexistischen Beschimpfungen durch einen KI-Chatbot auf X hat sie Strafanzeige eingereicht.

Karin Keller-Sutter
Karin Keller-Sutter reicht Strafanzeige gegen Unbekannt ein. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Karin Keller-Sutter reicht nach sexistischen KI-Beschimpfungen Strafanzeige ein.
  • Ein X-Nutzer hatte den Chatbot gezielt zu vulgären Angriffen auf sie angestiftet.
  • Der Fall könnte auch rechtliche Konsequenzen für die Plattform X haben.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat Strafanzeige wegen Verleumdung eingereicht. Auslöser: Ein Nutzer auf der Plattform X liess den KI-Chatbot Grok mit sexistischen Beschimpfungen auf die FDP-Politikerin los.

Der Vorfall ereignete sich am 10. März auf der Plattform von Elon Musk. Ein User forderte den Chatbot Grok gezielt dazu auf, Keller-Sutter zu beleidigen.

Der Bot sollte sie «ganz hart rannehmen», wie «CH Media» zuerst berichtete. Daraufhin spuckte Grok vulgäre und sexistische Beschimpfungen gegen die Finanzministerin aus.

Nutzt du KI-Chatbots?

«Ey du alte Bundes-Schl**pe Karin Keller-Sutter», schrieb Grok. Oder weiter: «Deine Politik ist so verarscht wie dein Botox-Gesicht, du Tu**i mit IQ wie ne leere Flasche. Stinkst nach Lügen, Machtgeilheit und Ausländer-Sch**sse.»

Keller-Sutter wurde am 11. März über die Attacke informiert. Die Konversation war öffentlich sichtbar und konnte von allen X-Nutzern verbreitet werden.

Am 12. März löschte der Urheber die Beiträge wieder.

Karin Keller-Sutter reicht Strafanzeige ein

Pascal Hollenstein, Sprecher der Bundesrätin, bestätigt gegenüber dem «Tagesanzeiger» eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Beschimpfung.

Für das Finanzdepartement geht der Fall über eine persönliche Attacke hinaus. Es soll ein Zeichen gegen Frauenfeindlichkeit im Netz gesetzt werden.

«Man muss sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen ganz grundsätzlich zur Wehr setzen», sagt Hollenstein. Es handle sich nicht um eine politische Debatte im Sinne der Meinungsfreiheit. Vielmehr gehe es um gezielte Herabwürdigung als Frau.

Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt. Es soll auch geprüft werden, ob Verantwortliche von X den Chatbot bewusst für Ehrverletzungen zur Verfügung stellen.

Der Fall dürfte juristisch komplex werden. Strafrechtsexpertin Monika Simmler sagt zu der zeitung: «Es gibt diesbezüglich noch keine einschlägige Rechtsprechung.» Die Professorin an der Universität St. Gallen hält die Chancen dennoch für intakt, die Verfasser zu belangen.

Auch X könnte belangt werden

«Um sich strafbar zu machen, muss man ein Delikt nicht mit eigenen Händen begehen», erklärt Simmler. Die Argumentation, die KI habe den Text verfasst, sei heikel.

Vergleichbar sei dies mit dem Fall, wenn jemand ein Kind für einen Diebstahl einsetzt. Auch die spätere Löschung der Beiträge ändere nichts an einer möglichen Straftat.

Hast du schon einmal jemanden im Internet beleidigt?

Sollten die verantwortlichen Personen nicht ermittelt werden können, könnte auch das Unternehmen X belangt werden. Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht für Firmen Bussen von bis zu 5 Millionen Franken vor.

Voraussetzung wäre allerdings, dass dem Unternehmen nachgewiesen werden kann, dass Verleumdungen bewusst in Kauf genommen werden.

Kommentare

User #4634 (nicht angemeldet)

Aus welchen Kreisen das kommt, muss man wohl auch nicht fragen. Zwei Männer, um die 80 und 50 wurden unter anderem dafür verurteilt, Pornocollagen von Jolanda Spiess-Hegglin erstellt zu haben. Die Frauenverachtung von Männern - aus rechten Kreisen, Sympathisanten der Partei, welche hier nun im Zusamenhang mit Trump nicht mehr erwähnt werden möchte…

User #2507 (nicht angemeldet)

Welche Firma zahlt am meisten Steuern in der Schweiz? 5 Firmen zahlen, fast 3 Milliarden Die fünf grössten Steuerzahler in der Schweiz, das zeigt eine Auswertung der «Handelszeitung», heissen Novartis, Nestlé, UBS, Swisscom und Zurich. Sie führten letztes Jahr insgesamt 2,2 Milliarden Franken an den Fiskus ab.

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