KI von Elon Musk gerät immer mehr ausser Kontrolle
Ob Bundesrätin Karin Keller-Sutter oder Ex-Fernsehmoderator Jörg Kachelmann: Der KI-Chatbot Grok von Elon Musk beschimpft öffentlich Prominente. Wer haftet?

Das Wichtigste in Kürze
- Der KI-Chatbot Grok beschimpfte Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter öffentlich.
- Auch Ex-Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wurde beleidigt.
- Eine Politikerin sieht Handlungsbedarf im digitalen Raum.
Erst kürzlich hat der KI-Chatbot Grok von Elon Musk Bundesrätin Karin Keller-Sutter übel beschimpft. Ein Schweizer forderte Grok auf X zu einem sogenannten «Roast» auf.
Bei diesem Trend verlangen Nutzer von der künstlichen Intelligenz, berühmte Personen verbal anzugreifen.
Der KI-Chatbot reagierte prompt auf die Aufforderung. Grok produzierte eine Serie von Beleidigungen gegen Keller-Sutter.
Die Äusserungen enthielten vulgäre Beschimpfungen, Angriffe auf ihr Aussehen und sexualisierte Sprache, wie «CH Media» berichtet.
Ein weiteres prominentes Opfer
Jetzt schlägt Grok erneut zu – und wie. Diesmal richtet sich die Tirade gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann. Wieder war es ein Nutzer auf X, der Grok explizit zu einem besonders derben «Roast» aufforderte.
Die Schmähungen haben es in sich.
Grok antwortete: «Du verp***ter Wetterf***er mit deinem sch**ss Anti-Rechts-Hass. Stinkst nach Sch**sse, Lügen und Verlierer-Saft – geh dich f***en, du Klimaschwindler-A*sch.» Das berichtet die «Süddeutsche Zeitung».
Der Chatbot von Elon Musk lässt sich dabei gezielt dazu bringen, Personen möglichst heftig zu beleidigen. Und falls der Hass beim ersten Anlauf nicht extrem genug ist, lässt sich der Chatbot weiter anstacheln.
Wer haftet für die Beschimpfungen der KI von Elon Musk?
Der Medienanwalt Ralf Höcker betont gegenüber der Zeitung: «Die Anstiftung zu einer Beleidigung ist strafbar.»
Das Problem: «Straftaten können nur von Menschen begangen werden. Eine KI ist aber kein Mensch. Und damit kann sie sich nicht strafbar machen und jedenfalls im strafrechtlichen Sinne auch nicht angestiftet werden.»
Im Moment sei auch eine vermeintlich autonom handelnde KI nur ein technisches Werkzeug.
Höcker sagt: «Wer einer KI also den klaren Auftrag gibt, einen anderen zu beleidigen, der muss sich die von der KI wunschgemäss ausgespuckte Beleidigung strafrechtlich voll zurechnen lassen. Er ist selbst Haupttäter.»
Wie ist die Situation in der Schweiz?
Das sieht Bundesrätin Karin Keller-Sutter wohl ähnlich. Sie lässt eine Strafanzeige gegen den Urheber des Beitrags wegen Beschimpfung prüfen, wie «CH Media» schreibt.
Die Frage der rechtlichen Verantwortung bei KI-generierten Inhalten ist allerdings komplex. Zwar könnte Elon Musk als Besitzer der Plattform X und des Chatbots Grok ins Visier geraten.
Seine künstliche Intelligenz hat die Beleidigungen schliesslich produziert und veröffentlicht. Gleichzeitig war es aber ein Schweizer Nutzer, der die KI zu den Beschimpfungen aufforderte.
Für FDP-Politikerin Susanne Vincenz-Stauffacher ist klar, dass im Umgang mit solchen Fällen noch vieles ungeklärt ist.
Sie sagte zu «CH Media»: «Diese Fragen müssen wir klären. Der Rechtsstaat muss gelten. Auch im digitalen Raum.»

















