Datenschutzgesetz

    Berner Kantonsparlament verabschiedet neues Datenschutzgesetz

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Bern,

    Das Berner Kantonsparlament hat ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet, das die Finanzierung der kantonalen Datenschutzbehörde regelt.

    Kantonsparlament Grosser Rat Bern
    Das Berner Kantonsparlament hat ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet. (Archivbild) - keystone

    Das Berner Kantonsparlament hat am Mittwoch das neue kantonale Datenschutzgesetz verabschiedet. Die künftige Berner Datenschutzbehörde soll nur von jenen Gemeinden mitfinanziert werden, die keine eigene Datenschutzstelle haben.

    Der Grosse Rat einigte sich in zweiter Lesung mit 101 zu 28 Stimmen bei 13 Enthaltungen auf das neue kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) und damit auf dieses neue Beteiligungssystem.

    Betroffene Gemeinden beteiligen sich künftig mit einem Pro-Kopf-Beitrag an den Kosten der Datenschutzbehörde. Damit tragen nur jene Gemeinden zur Finanzierung bei, die direkt der kantonalen Datenschutzbehörde unterstellt sind. Der Rat folgte damit einem Vorschlag der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen.

    Digitalisierung auf Überholspur

    Die Digitalisierung sei auf der Überholspur, sagte Kommissions-Sprecher Hans Schori (SVP). «Wir als Gesetzgeber haben Leitplanken zu setzen, die allen Aspekten Rechnung tragen.»

    Das Gesetz garantiere wirksamen Datenschutz und stärke das Vertrauen in die digitale Transformation, sagte Evi Allemann (SP), die Direktorin für Inneres und Justiz. «Es regelt das, was nötig ist, aber nicht zu viel.»

    Nach den beschlossenen Änderungen wird im Kanton Bern künftig die kantonale Datenschutzbehörde die Aufsicht auf Ebene Kanton und Gemeinden zentral wahrnehmen. Nur noch die vier grössten Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun verfügen über eigene Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

    Finanzierungsmodell der Datenschutzbehörde

    Im ursprünglichen Entwurf des KDSG war ein Finanzierungsmodell der kantonalen Datenschutzbehörde über den kommunalen Lastenausgleich der Gemeinden vorgesehen. Gemeinden mit eigener Datenschutzstelle hätten doppelt bezahlt.

    Das KDSG regelt die zulässige Bearbeitung von Personendaten durch die Behörden. Es konkretisiert das verfassungsmässige Recht auf Datenschutz und setzt internationale Vorgaben um.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #1448 (nicht angemeldet)

    Soso. Der Täterschutz wird erweitert!

    User #1779 (nicht angemeldet)

    Wo lebt die Frau denn? "Das Gesetz garantiere wirksamen Datenschutz und stärke das Vertrauen in die digitale Transformation"

    Weiterlesen

    Thun
    193 Interaktionen
    Thun
    dsf
    154 Interaktionen
    Nach Hans Jucker

    MEHR DATENSCHUTZGESETZ

    Graubünden
    2 Interaktionen
    Chur
    sicherheit spionage
    Sarnen OW

    MEHR AUS STADT BERN

    2 Interaktionen
    Das ändert sich
    Die grosse Tramdepot Sause
    Haxen, Hits, Stimmung