Die Grünen wollen den Terrorismus-Begriff im Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus genauer definieren. Damit nehmen die die Befürworter beim Wort, welche versprochen hatten, die Massnahmen richteten sich nicht gegen friedliche Aktivisten.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dir Fraktion reicht in der kommenden Woche eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, wie Ständerat Mathias Zopfi (GL) am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Die Definition des Terrorismus-Begriffs soll sich nach jener im Nachrichtendienstgesetz richten.

Dieser setzt eine Gefahr für Leib und Leben sowie für die Freiheit von Personen voraus. Zudem verlangen die Grünen in dem Vorstoss, dass der Gesetzestext mit einer Tatabsicht versehen wird.

Im übrigen sagte Zopfi, zunächst hätte er nicht geglaubt, dass das Referendum überhaupt zustande komme. Gegen den Terrorismus wollten schliesslich alle vorgehen. Bei der Abstimmung hätte er im weiteren nicht mit einem so hohen Nein-Anteil gerechnet.

Beat Flach, Nationalrat (GLP/AG) und Vizefraktionspräsident der Grünliberalen, sprach von einem Achtungserfolg der Jungparteien, die das Referendum ergriffen hatten. Gesellschaft und Politik müssten die Umsetzung des Gesetzes nun genau beobachten und gegebenenfalls eingreifen. Der Ball werde zunächst bei den Gerichten liegen, die sich mit den einzelnen Fällen befassen müssten.

Den Vorstoss der Grünen hält Flach für verfrüht. Das Volk habe entschieden und der Bundesrat habe angekündigt, wie das Gesetzt umzusetzen sei. Jetzt schon an dem Gesetz «herumzuschrauben» werde im Parlament keine Mehrheit finden. Zunächst brauche es erst einmal Erfahrungen mit dem Gesetz.

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