GPK fordert einheitlich unabhängige Aufsichtsbehörden
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) fordert eine einheitliche Regelung für die dezentralen Aufsichts- und Regulierungsbehörden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) fordert einheitliche Regelungen.
- Speziell fokussiert die GPK-S auf die unterschiedlichen Unabhängigkeitsvorschriften.
- Die GPK-S wird die Thematik im nächsten Jahr weiterverfolgen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat die unterschiedlichen Unabhängigkeitsvorschriften der Aufsichtsbehörden des Bundes kritisiert. Sie forderte eine einheitliche Regelung für die 17 dezentralen Aufsichts- und Regulierungsbehörden.
Die Behörden seien aktuell in zwei verschiedenen Rechtsformen organisiert und hätten deshalb unterschiedliche Vorschriften zur Unabhängigkeit, schrieb die GPK-S in einer Mitteilung am Montag.
Die GPK-S bedaure, «dass der Bundesrat trotz wiederholter Aufforderung nicht bereit ist, ein solches Konzept auszuarbeiten». Zwar seien etwa rechtliche Anpassungen ausgearbeitet und die Corporate-Governance-Leitsätze des Bundes ergänzt worden. Doch die Vorgaben zur Unabhängigkeit blieben uneinheitlich.
In Zukunft soll nicht mehr passiv mit der Aufsichtsfunktion umgegangen werden
Das Beispiel des zurückgetretenen Präsidenten des Rates des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats zeige, wie «passiv die Departemente ihre Aufsichtsfunktion in Sachen Interessenbindungen in der Vergangenheit wahrgenommen haben», hiess es weiter. Vor rund zwei Jahren trat der damalige Präsident der Nuklearaufsicht Martin Zimmermann aufgrund von Vorwürfen zurück, er sei nicht unabhängig.
Im Laufe des nächsten Jahres werde die GPK-S entscheiden, wie sie dieses Thema weiterverfolgen wird.