Gotthard-Unfall: EU kritisiert Schweiz für strengere Güterzug-Regeln
Die Schweiz setzt nach dem folgenschweren Güterzug-Unfall im Gotthard auf mehr Sicherheit. Der EU gefällt das Vorgehen nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Aus der EU gibt es Kritik an den neuen Schweizer Sicherheitsregeln für Güterzüge.
- Das BAV erwartet nach dem Gotthard-Unfall etwa häufigere Wartungen und strengere Vorgaben.
- Diese «unilateralen Massnahmen» kommen in Brüssel nicht gut an – und sollen teuer werden.
Nach dem schweren Zugunglück im Gotthard-Basistunnel hat die Schweiz die Sicherheitsregeln für Güterwagen verschärft. Nun übt die Europäische Union Kritik am Alleingang.
Im Jahr 2023 entgleiste im Gotthard-Basistunnel ein Güterzug der Deutschen Bahn (DB). Ursache war ein Radbruch.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) verlangt nun häufigere Wartungen, bessere Kontrollen und strengere Vorgaben für den Raddurchmesser. Diese Regeln gelten für alle Güterwagen, die durch die Schweiz fahren. Davon betroffen sind also zahlreiche Wagen aus EU-Ländern.
Vollständig in Kraft getreten sind die neuen Vorgaben noch nicht.

In Brüssel stossen die neuen Vorgaben auf Gegenwind, wie sich im Ausschuss für Verkehr und Tourismus des EU-Parlaments zeigte.
Mehrere Parlamentarier kritisierten gemäss «NZZ» die «unilateralen Massnahmen» der Schweiz. Die Schweiz handelte alleine, ohne Absprache mit der EU.
Ausschussvorsitzende Eliza Vozemberg warnte, das bilaterale Landverkehrsabkommen sei in Gefahr. Der Wettbewerb und der Verkehrsfluss in der Alpenregion würden gestört.
EU-Kritik am Schweizer Alleingang
Auch einzelne Europaparlamentarier meldeten sich zu Wort.
Der Italiener Carlo Ciccioli betonte, sein Land könne eine Behinderung des Import- und Exportverkehrs nicht hinnehmen. Kai Tegethoff aus Deutschland erklärte, die Regeln des EU-Binnenmarkts seien mit dem Landverkehrsabkommen auch von der Schweiz einzuhalten.
Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der EU, kommentiert: «Es ist normal, dass man nach einem Unfall Massnahmen ergreift.» Gleichzeitig sah er die Schweiz im Bereich des Überreagierens.
Auch Schmidt übte Kritik an den Massnahmen des BAV. Eine Folgenabschätzung, eine Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen, zeige jährliche Kosten zur Umsetzung der Schweizer Regeln von 150 Millionen (138 Millionen Franken) bis eine Milliarde Euro (rund 920 Millionen Franken) auf.
«Das Letzte, was der Sektor braucht, sind nationale Regeln und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Verkehr», sagte er. Er warnte vor einem negativen Dominoeffekt auf das gesamte Bahnsystem.
EU-Chefbeamter: «Erwarte, dass die Schweiz die Regeln sofort aufhebt»
Das Thema soll nun im Juni an der Sitzung des Gemischten Ausschusses aufgegriffen werden. Dieses Gremium überwacht die Anwendung des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, wo sich Schmidt einen Konsens erhofft.
Die Schweiz ist bereits Teil einer Task-Force der europäischen Eisenbahnagentur (ERA). Diese erarbeitet einheitliche Regeln für die Risikokontrolle – noch in diesem Jahr soll ein Massnahmenpaket präsentiert werden.
Schmidt will nun, «dass die Schweiz die nationalen Regeln sofort aufhebt, wenn es eine europäische Lösung gibt». Die Kosten für die europaweit einheitlichen Regeln werden pro Jahr auf lediglich 14 bis 100 Millionen Euro (rund 13 bis 92 Millionen Franken) geschätzt.
Das BAV hingegen verteidigt sein Vorgehen. Es habe keine verbindlichen europäischen Regeln gegeben, die das Problem defekter Räder zeitnah gelöst hätten.
«Unseres Erachtens stehen die Massnahmen nicht im Widerspruch zum Landverkehrsabkommen», sagte BAV-Sprecher Michael Müller. Dass ein ernstes Risiko vorliege, rechtfertige die sofortigen Sicherheitsmassnahmen.
Auch in Deutschland gabs Unfälle
Das BAV ist sich der Mehrkosten bewusst, sagt aber auch, dass die EU-Zahlen deutlich zu hoch seien. Müller verwies auf die Kosten, die Unfälle durch Radbrüche verursachen. Der Schaden durch die Entgleisung im Gotthard-Basistunnel habe etwa rund 150 Millionen Franken betragen.
Dazu kommen die Kosten durch zahlreiche Zugausfälle, die auf einen dreistelligen Millionenbereich geschätzt werden. Wiederholten sich die Unfälle, sei die gesamte Volkswirtschaft betroffen.
Trotz des Streits gibt sich das BAV zuversichtlich. Anpassungen an den Massnahmen seien je nach neuen Erkenntnissen denkbar.

Verlader und Wagenhalter in der Schweiz hingegen kritisieren die Auflagen. Sie warnen, die Regeln schwächten den ohnehin angeschlagenen Bahngüterverkehr weiter.
Gegen die Verfügung des BAV haben Wagenhalter Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Massnahmen sind deshalb derzeit ausgesetzt.
Gleichzeitig häufen sich die Unfälle durch Radbrüche in Europa. Ende Dezember 2025 entgleiste bei Rosenheim in Deutschland ein Güterzug mit Gefahrgut. Davor war südlich von Hannover ebenfalls ein Güterzug entgleist, was die Arbeit der europäischen Task-Force beeinflussen dürfte.




















