Verschärfte Sicherheitsregeln im Güterverkehr später umgesetzt
Die verschärften Sicherheitsvorgaben für den Güterverkehr nach einem Radbruch im Gotthard-Basistunnel werden nicht wie geplant umgesetzt.

Die verschärften Sicherheitsregeln für den Güterverkehr nach dem Radbruch im Gotthard-Basistunnel werden nicht alle so rasch umgesetzt wie angekündigt. Um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert wurde die Umsetzungsfrist für die wagentechnischen Untersuchungen.
Nach der Verfügung vom 11. September hätten verschiedene weitere Gespräche mit der Branche stattgefunden, teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Daraus hätten sich neue Erkenntnisse zu den Umsetzungsmöglichkeiten der Massnahmen ergeben. Über die teilweise Verschiebung hatte am Donnerstag zuerst die NZZ online berichtet.
Das BAV anerkenne mit der neuen Verfügung vom 9. Oktober, dass die Umsetzung der wagentechnischen Untersuchungen mehr Zeit brauche, hiess es weiter. An den Massnahmen selber halte das BAV aber fest. Diese waren im Dialog mit der Branche erarbeitet worden.
Beschwerde gegen strengere Regulierungen
Für die übrigen Massnahmen – höherer Mindestdurchmesser für bestimmte Räder, Handlungspflicht nach Überhitzungen, Klangprobe – bleibt die Umsetzung bis Ende dieses Jahres unverändert.
Während die SBB die strengeren Regeln schon im September begrüssten, schlug der Verband der verladenden Wirtschaft Alarm wegen drohender höherer Kosten für Wagenhalter, Engpässen bei Güterwagen und mittelfristig einer Verlagerung von Transporten auf die Strasse.
Laut NZZ online ist beim Bundesverwaltungsgericht deshalb eine Beschwerde der Wagenhalter gegen die Verfügung des Bundesamtes für Verkehr eingegangen. Eine Bestätigung hierfür lag Keystone-SDA nicht vor. Allerdings treffe zu, dass gegen die Verfügung vom 11. September 2025 eine Beschwerde angekündigt wurde, hiess es vom BAV.
Europaweite Lösung angestrebt
Das Bundesamt für Verkehr strebt nach eigenen Angaben eine europaweit einheitliche Lösung an. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (Sust) habe ihre Sicherheitsempfehlungen an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gerichtet. Auf europäischer Ebene seien auf dieser Basis aber noch keine Massnahmen ergriffen worden. Weil die Sust von einem systematischen Risiko für Radbrüche ausgehe, habe das BAV rasch Massnahmen verfügt.
Bereits vor über einem Jahr – nach der Wiedereröffnung des Gotthard-Basistunnels – hatte Bundesrat Albert Rösti angekündigt, das Risiko von Radbrüchen senken zu wollen. Die Reparaturarbeiten nach der Entgleisung eines Güterzuges im August 2023 dauerten 13 Monate. Der Sachschaden belief sich auf 150 Millionen Franken.