Das Bundesgesetz über Strassentransportunternehmen wird revidiert.
Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist und bleibt eine Herausforderung. Das Verlagerungsziel des Bundes liegt noch immer in weiter Ferne. (Themenbild)
Das Bundesgesetz über Strassentransportunternehmen erfährt eine Überarbeitung. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Bund kann den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse teilweise neu regeln. Stände- und Nationalrat haben die letzten Differenzen bei einer Revision des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen beseitigt. Der Nationalrat schloss sich am Montag bei der Frage, welche Daten in einem Register des Bundes auftauchen sollen, der Position des Ständerats an. Damit ist das mit dem Buchstaben STUG abgekürzte Gesetz bereit für die Schlussabstimmungen in den beiden Räten.

Nicht in diesem Register verzeichnet werden nach dieser Einigung die Zahl der am Ende des Jahrs für ein Unternehmen beschäftigten Personen. Das gilt auch für die Kennzeichen der Firmenfahrzeuge. Der Ständerat wollte den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen möglichst tief halten.

Ablehnung trotz Europakompatibilität

Eine Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission machte sich vergeblich für die Aufnahme dieser Daten stark. Mit dem Argument, damit lasse sich dereinst ein Anschluss an ein europäisches Strassentransportunternehmsregister sicherstellen. Auch Bundesrat Albert Rösti warb für den Minderheitsantrag.

Andernfalls gebe sich die Schweiz ein nicht europakompatibles Strassentransport-Unternehmensregister. Und das sei doch schade, so der Verkehrsminister. Mit 116 zu 68 Stimmen wurde der Minderheitsantrag abgelehnt.

Neue Vorschriften der EU

Grund für die STUG-Revision sind neue Vorschriften der EU beim Transport von Personen und Gütern. Mit der Vorlage will der Bundesrat den grenzüberschreitenden Strassen-Güterverkehr aber auch konkurrenzfähiger machen und für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse schaffen. Das revidierte Gesetz sieht deshalb eine Lizenzpflicht für Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen im internationalen Verkehr vor.

Bisher lag die Grenze bei dreieinhalb Tonnen. Es soll Ausnahmen geben. Laut Parlamentsunterlagen sind von dieser Ausweitung der Pflicht etwa tausend Firmen zusätzlich betroffen. Bis anhin brauchen diesen Unterlagen zufolge etwas über 7000 Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr eine Lizenz.

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