Gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete ab Geburt ihrer Kinder
Unverheiratete Eltern sollen ab Geburt automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten – gleich wie verheiratete Paare, beschloss der Nationalrat.

Unverheiratete Paare sollen die elterliche Sorge für ihre Kinder von deren Geburt an gemeinsam ausüben. Paare ohne Trauschein sollen in diesem Punkt gleich behandelt werden wie Verheiratete.
Der Nationalrat hat am Mittwoch stillschweigend Ja gesagt zu einer parlamentarischen Initiative von Philippe Nantermod (FDP/VS). Heute müssten unverheiratete Elternpaare eine gemeinsame Erklärung abgeben, um die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind zu begründen, machte Nantermod geltend.
Bis zum Vorliegen dieser Erklärung oder bis die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) bei Uneinigkeit der Eltern eine Verfügung erlässt, bleibe das Sorgerecht bei der Mutter. Dagegen übten Verheiratete die elterliche Sorge ab der Geburt ihres Kindes gemeinsam aus.
Gemeinsames Sorgerecht entspricht Praxis
Nantermod begründete seine Forderung mit der steigenden Zahl von unverheirateten Elternpaaren. Jedes dritte Kind werde heute ausserehelich geboren, und dieser Anteil dürfte noch steigen. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) stellte sich hinter die Forderung.
Viele Entscheide stünden bei der Geburt des Kindes an und müssten gemeinsam getroffen werden, begründete die Kommission dies. Zudem entspreche die gemeinsame elterliche Sorge der Praxis. Sie gelte auch nach den meisten Scheidungen. Verheiratete und unverheiratete Elternpaare sollten dieselben Rechte und Pflichten haben.
Nach dem Ja des Nationalrats geht die Initiative an die Rechtskommission des Ständerates (RK-S). Diese hatte die Forderung zunächst abgelehnt und hat sich jetzt erneut damit zu befassen.