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    Geldwäscherei: Bundesrat will mehr Transparenz bei Firmenstrukturen

    Kaspar Schwarzenbach
    Kaspar Schwarzenbach

    Bern,

    Der Bundesrat schickt einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, mit dem er besser gegen Geldwäscherei vorgehen will.

    Medienkonferenz mit Finanzministerin Karin Keller-Sutter zu den Vorschlägen des Bundesrats bei der Bekämpfung der Geldwäscherei.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung ausgearbeitet.
    • Bei juristischen Personen wie AGs oder GmbHs soll mehr Transparenz geschaffen werden.
    • Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes sollen so gestärkt werden.

    Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Damit sollen Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz weiter gestärkt werden.

    Die Vernehmlassung der Gesetzesvorschläge dauert bis zum 29. November 2023. Der Bundesrat möchte den Räten eine entsprechende Botschaft bereits 2024 vorlegen.

    Register aller wirtschaftlich Berechtigten

    Den Gesetzesentwurf lehnt der Bund an die internationalen Richtlinien der «Financial Action Task Force» (FATF) an: Ziel ist es, in einem ersten Schritt ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen einzurichten. Insgesamt wären rund 485'000 Firmen, 18'000 Stiftungen, 11'000 Vereine, 8000 Genossenschaften und 3000 Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften betroffen.

    Korruption Geldwäscherei Briefkasten
    Alphabetisch geordnete Firmennamen an einem Briefkasten in Baar, Kanton Zug. (Symbolbild) - keystone

    Konkret würde dies bedeuten, dass sich Firmen und andere juristische Personen mit Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Ein vereinfachtes Meldeverfahren würde für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Einpersonengesellschaften, Vereine und Stiftungen gelten.

    Aufwand von 20 Minuten

    Die Firmen und juristischen Personen wären selber für Ermittlung und Überprüfung dieser Angaben verantwortlich. Den durchschnittlichen Zeitaufwand hierfür schätzt der Bund sehr gering ein: Die extern erstellte Regulierungsfolge-Abschätzung rechnet mit rund 20 Minuten pro juristische Person.

    Das nicht-öffentliche Register würde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geführt. Auf diese Weise könne die bestehende Infrastruktur und das Knowhow der Handelsregisterbehörden genutzt werden, erklärt die Landesregierung. Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement solle die Qualität des Registers mittels Kontrollen gewährleisten und nötigenfalls Sanktionen aussprechen.

    Schon ab 15'000 Franken Bargeld

    Ferner sollen die Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen verschärft werden. Als «risikobehaftet» gelten insbesondere verschachtelte Firmenstrukturen und Immobilientransaktionen.

    Schliesslich will der Bundesrat weitere Massnahmen zum Einsatz bringen – beispielsweise, um die Umgehung von Sanktionen gemäss Embargogesetz zu erschweren. Zudem würde der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von heute 100'000 Franken auf 15'000 Franken gesenkt.

    Geldwäscherei Edelmetallhandel Gold
    Im Edelmettallhandel soll der Schwellenwert für die Sorgfaltspflicht bei Bargeldzahlungen von 100'000 Franken auf 15'000 Franken gesenkt werden. (Symbolbild) - keystone

    Damit würden auch weitaus kleinere Bargeldzahlungen der Sorgfaltspflicht unterstellt. Im Immobilienhandel würden diese geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten neu gar für sämtliche Bargeldzahlungen gelten.

    Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung als Bedrohung

    Der Bundesrat erklärt in seiner Medienmitteilung: Ein international bedeutender, sicherer und zukunftsorientierter Finanzplatz brauche ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. «Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar.»

    Geldwäscherei
    Juristische Personen würden von Kriminellen missbraucht, um Vermögenswerte zu verschleiern und Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Sanktionsumgehungen zu ermöglichen. (Symbolbild) - keystone

    Demnach würden juristische Personen weltweit von Kriminellen missbraucht, um Vermögenswerte zu verschleiern und Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Sanktionsumgehungen zu ermöglichen. Im Finanzbereich kämen ähnliche Sorgfaltspflichten bereits heute zum Einsatz, während im Nicht-Finanzbereich grosse Lücken bestünden.

    Braucht es strengere Bestimmungen gegen Geldwäscherei?

    Die Reform soll einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Finanzplatzes vor Geldern kriminellen Ursprunges und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts leisten. Für den Bundesrat steht fest: «Dank mehr Transparenz sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht.»

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