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    Bundesrat will Bargeldversorgung in der Verfassung verankern

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Als indirekter Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative schlägt der Bundesrat vor, schon existierende Gesetzesbestimmungen in die Verfassung aufzunehmen.

    Bargeld Franken
    Am 8. März 2026 kommt die Bargeld‑Initiative gemeinsam mit dem direkten Gegenentwurf zur Abstimmung. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat lehnt die Bargeld-Initiative ab, hat jedoch einen Gegenvorschlag.
    • Die zwei neuen Absätze seien präziser als jene vorgeschlagenen Absätze der Initiative.
    • Zudem kämen so schon in der Praxis angewandte Gesetzesbestimmungen auf Verfassungsstufe.

    Der Bundesrat will den Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung um zwei Absätze zur Bargeldversorgung ergänzen. Er hat am Mittwoch den direkten Gegenentwurf zur sogenannten Bargeld-Initiative in die Vernehmlassung geschickt.

    Karin Keller-Sutter Bundesrat
    Finanzministerin Karin Keller-Sutter an einer Medienkonferenz. - keystone

    Den Grundsatzentscheid, den Gegenvorschlag zu erstellen, hatte die Regierung Mitte Mai gefällt. Nun hat sie die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss eröffnet. Diese dauert bis am 30. November.

    Neuer Artikel: «Die SNB gewährleistet die Bargeldversorgung»

    Artikel 99 der Bundesverfassung soll demnach um zwei Absätze ergänzt werden: «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung». Dieser Gegenentwurf würde Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet, zuerst müsste er aber durch das Parlament kommen.

    leitzins erhöht
    SNB-Präsident Thomas Jordan. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

    Beim Gegenentwurf würden heute bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben, schrieb der Bundesrat.

    Wenn die Initianten ihr Begehren nicht zurückziehen, würde die Initiative zusammen mit dem direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen. Die Initiative will ebenfalls zwei Sätze neu in der Verfassung verankern, nämlich: «Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen»; sowie «Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden».

    Initianten lancieren neues Begehren

    Diese vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat als zu wenig präzise, wie er im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung schrieb. Der Gegenentwurf sei präziser. Beide Vorschläge hätten aber «keine Auswirkungen auf Bund und Kantone sowie die Volkswirtschaft».

    Benutzen Sie oft Bargeld?

    Hinter der Bargeld-Initiative steht die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS). Sie hat in der Zwischenzeit eine weitere Initiative zum Thema Bargeld lanciert.

    Gemäss dieser soll «an einer genügenden Anzahl von Kassen mit Münzen oder Banknoten bezahlt werden». Dies im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel oder bei anderen Verkaufspunkten. Die Sammelfrist läuft bis im September 2024.

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