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EU unterzieht Beziehungen zur Schweiz einer Neubewertung

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Belgien,

Die EU-Mitgliedstaaten haben Gespräche zur Neubewertung der Beziehungen zur Schweiz aufgenommen. Die letzten ausführlichen Schlussfolgerungen zur Eidgenossenschaft datieren aus dem Jahr 2019.

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Die EU unterzieht die Beziehungen zur Schweiz einer Neubewertung. - keystone

Die Mitgliedstaaten der EU führten am Dienstagnachmittag eine Orientierungsdebatte über die Beziehungen zur Schweiz, wie der Tagesordnung der Arbeitsgruppe «Efta» zu entnehmen war. Diese Gruppe befasst sich unter anderem mit Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz, die alle Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) sind.

An der Debatte war die Schweizer Botschafterin für die Beziehungen zur EU eingeladen worden, wie dem Dokument weiter zu entnehmen war. Sie soll die Sicht der Schweiz auf die bilateralen Beziehungen erläutern, erfuhr die Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus einer diplomatischen Quelle in Brüssel.

Aus dem Prozess soll ein Dokument entstehen, in welchem der allgemeine Stand der Beziehungen der EU zur Schweiz festgehalten wird. Dieses Dokument wird in Brüssel Schlussfolgerungen des Rates genannt. Die Schweiz soll in den «Schlussfolgerungen des Rates zu einem homogenen erweiterten Binnenmarkt und den Beziehungen der EU zu nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern und den Färöern» erwähnt werden.

Die aktuellen Schlussfolgerungen zu dieser Ländergruppe datieren vom 25. Juni 2024 und sollen in zwei Jahren erneut bewertet werden, wie im 21-seitigen Dokument zu lesen ist. Darin ist zur Schweiz lediglich festgehalten, dass der Rat einen Beschluss zur Ermächtigung von Verhandlungen über ein umfassendes Paket angenommen hat. Gemeint sind die Verhandlungen, die in den Bilateralen III mündeten.

Zwei Jahre zuvor hielt der Rat der EU fest, dass er sich «mit dem allgemeinen Stand der Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft befassen» werde. Dabei erwähnte er die Schlussfolgerungen vom 19. Februar 2019.

Diese wiederum waren deutlich ausführlicher und erstreckten sich auf drei Seiten. Damals wurde etwa festgehalten, dass «das derzeitige System der bilateralen Abkommen seine Grenzen erreicht hat». Erwähnt wurde auch «der Abschluss des Abkommens über einen institutionellen Rahmen». Die Verhandlungen zu diesem Abkommen wurden später im Mai 2021 vom Bundesrat abgebrochen.

Seither handelten Bern und Brüssel erfolgreich neue bilaterale Abkommen aus. Diese wurden am 2. März 2026 von Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet. Diese Entwicklung dürfte in der Neubewertung berücksichtigt werden.

Kommentare

User #1898 (nicht angemeldet)

In or Out entscheidet Euch. Das geeier nervt.

User #5436 (nicht angemeldet)

Die wollen nur mehr Geld.

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