Luzern findet mit Gemeinden Kompromiss bei Schulliegenschaften
Der Kanton Luzern und die Gemeinden haben sich bei den Standardkosten für Schulhäuser auf eine Übergangslösung für 2026 und 2027 geeinigt. Einige Gemeinden hatten zuvor wegen tieferer Kantonsbeiträge beim Kantonsgericht opponiert.

Der Kanton Luzern und die Gemeinden haben im Streit um die Standardkosten für Schulliegenschaften eine Kompromisslösung gefunden, wie der Kanton und der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) am Montag in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten.
Der Kanton hatte im September 2025 die Gemeinden gegen sich aufgebracht, weil er ab 2026 insgesamt 12,7 Millionen Franken weniger an die Raumkosten ihrer Schulen zahlen wollte. Diese betragen in den Gemeinden zwischen 30'000 und 168'000 Franken pro Klasse, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Für 2026 und 2027 sieht die Einigung nun zusätzliche Kantonsbeiträge von knapp 5 Millionen Franken vor. Hinzu kommt laut Mitteilung eine Budgetentlastung von 1,46 Millionen für die Gemeinden. Die Auszahlung erfolgt teils als Pro-Kopf-Beitrag und wird 2027 an die Teuerung angepasst und früher, im ersten Quartal, ausbezahlt als ursprünglich vorgesehen.
Parallel dazu werde eine gemischte Arbeitsgruppe die «anspruchsvolle Zahlenbasis» überprüfen und die Grundlagen für das künftige Modell ab 2028 erarbeiten, hiess es weiter.
Die beschwerdeführenden Gemeinden sind laut Mitteilung bereit, bis Ende des Jahres ihre Beschwerden beim Kantonsgericht zu sistieren.
Die Volksschule ist im Kanton Luzern eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Die Kosten werden zur Hälfte von den beiden Staatsebenen getragen.






