Brüssel will Schutz für wehrfähige Ukrainer in der EU erschweren
Ukrainer im wehrfähigen Alter sollen künftig in der EU keinen vorübergehenden Schutz mehr erhalten. Damit dürfte die Praxis in der Europäischen Union ähnlich wie jene in der Schweiz sein. Der Europarat äussert Kritik.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz für Ukrainerinnen und Ukrainer um ein Jahr und bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Das gab EU-Migrationskommissar Magnus Brunner am Freitag in Brüssel bekannt. Der geplante Ausschluss von Ukrainern im wehrfähigen Alter sei von der Ukraine gewünscht worden, sagte der Österreicher.
Der Vorschlag wird nun dem Rat der Mitgliedstaaten unterbreitet.
Der Schweizer Bundesrat machte vergangene Woche einen Vorschlag für die Verlängerung des Schutzstatus S, der die gleiche Einschränkung vorsieht. Er stimme sich mit der EU ab, um Sekundärmigration zwischen europäischen Ländern zu verhindern, schrieb er in einer Mitteilung. Der Vorschlag befindet sich in einer Konsultation.
Weiter unterscheidet die Schweiz für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes auch nach Herkunftsregion. So teilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Ukraine nach Regionen ein, in die die Rückkehr als zumutbar oder nicht gilt.
Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats – eine von der EU unabhängigen Organisation – äusserte Kritik an den Einschränkungen. Keine Region der Ukraine könne als sicher gelten. Weiter gebe die Einschränkung des vorübergehenden Schutzes für bestimmte Menschengruppen Anlass zu Menschenrechtsbedenken, liess Michael O'Flaherty in einer Mitteilung in der Nacht auf Freitag verlauten.
Brunner wies die Kritik zurück. Menschenrechte würden stets berücksichtigt, sie seien nicht verhandelbar. Die europäische Kommission halte die Menschenrechte und internationales Recht stets ein. Er fügte an, dass der vorübergehende Schutz nicht mit einem Asylverfahren gleichzusetzen sei.
Den vorübergehenden Schutz – in der Schweiz Schutzstatus S genannt – erhalten grundsätzlich alle Personen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine flüchten. Bei Asylverfahren wird die Situation jeder einzelnen Person individuell geprüft. Für Ukrainer im wehrfähigen Alter bliebe der Zugang zu einem Asylverfahren bestehen.














