EU-Deal veröffentlicht: Das sagt der Bundesrat – so geht es weiter
Der Bundesrat heisst die EU-Abkommen gut und schickt sie in die Vernehmlassung. Aussenminister Ignazio Cassis nimmt Stellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neuen Abkommen mit der EU wurden veröffentlicht.
- Der Bundesrat hat sie heute gutgeheissen und schickt sie in die Vernehmlassung.
- Aussenminister Ignazio Cassis nimmt Stellung zum Inhalt und zum weiteren Vorgehen.
Die EU ist dem Bundesrat um wenige Stunden zuvorgekommen und hat die Abkommen mit der Schweiz schon am Vormittag veröffentlicht. Doch nachdem der Bundesrat noch pro forma die Abkommen gutgeheissen hat, kann nun auch Aussenminister Ignazio Cassis frei darüber reden. Die Abkommen werden nun in die Vernehmlassung geschickt.
«Bilaterale III» für eine stabile Beziehung zur EU
Der Bundesrat betont einmal mehr, dass die Abkommen für die Schweiz von grosser Bedeutung seien. Denn stabile und vorhersehbare Beziehungen mit der EU seien eine strategische Notwendigkeit. Der bilaterale Weg sei die beste Option.
In Erwartung von entsprechenden Fragen sagt Aussenminister Ignazio Cassis: «Wenn die Schweiz EU-Regeln nicht übernimmt, muss sie – wie bisher – mit Konsequenzen rechnen.» Im neuen Paket gebe es aber keine Automatismen mehr wie der Wegfall ganzer Abkommen. Stattdessen habe man klare Regelungen.

Eine Verfassungsänderung sei mit dem Paket Schweiz-EU nicht nötig. Mit inländischen Begleitmassnahmen in den Bereichen Lohnschutz, Zuwanderung, Landverkehr und Strom wahre man die essenziellen Interessen der Schweiz.
Das Paket bestehe aus einem Stabilisierungs- und einem Weiterentwicklungsteil. Zum Stabilisierungsteil zähle die Personenfreizügigkeit, der Abbau technischer Handelshemmnisse, und der Land- und Luftverkehr. Dazu kommen Kooperationsabkommen in den Bereichen Forschung, Bildung und Weltraum sowie der Kohäsionsbeitrag.
Im Weiterentwicklungsteil sind neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit sowie ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit vorgesehen.
Unterzeichnung in zwei Wochen
Eine gemeinsame Erklärung für Übergangsregeln wird am 24. Juni 2025 in Brüssel unterzeichnet und hat rückwirkenden Charakter.
Die Unterzeichnung der übrigen Abkommen und Protokolle sowie die Botschaft zuhanden des Parlaments werden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 folgen.
Wie bereits zuvor angekündigt, wird das Abkommen über die Teilnahme an den EU-Programmen (EUPA) voraussichtlich im November unterzeichnet.
Viele kritische Fragen der Medien
In der Fragerunde wird gleich zu Beginn der Elefant im Raum angesprochen: Hat der Bundesrat nun Ja gesagt zu einem «Unterwerfungsvertrag»? Seco-Staatsekretärin Helene Budliger Artieda übernimmt diese Antwort und mein aus fachlicher Sicht kurz und knapp: «Nein.»

Auch Weltwoche-Chef und Ex-SVP-Nationalrat Roger Köppel hat sich unter die Journalisten gesetzt. Er will von Bundesrat Cassis wissen: Gibt es irgendein anderes Land, das Gesetze eines anderen übernehmen muss und andernfalls bestraft würde?
Die Frage lasse sich so nicht beantworten, antwortet dieser, denn die Schweiz sei nicht gezwungen, etwas zu machen. Aber die Schweiz wolle am EU-Binnenmarkt teilnehmen und dazu habe man die Bedingungen verhandelt. An diese müsse man sich halten oder die Konsequenzen tragen.
Gut vorbereitet zeigt sich auch Chefunterhändler Patric Franzen. Er habe noch heute nachgezählt, über wie viele Seiten Papier man nun rede: 160 Seiten Gesetzeserlasse, 799 Seiten Abkommen und 930 erläuternder Bericht. Also mit insgesamt 1889 Seiten im Bereich der ursprünglich vermuteten 1800 Seiten.