Bundesrat Rösti präsentiert Umsetzung des Stromabkommens mit der EU
Die Öffnung des Strommarkts für alle soll mit diversen Rahmenbedingungen begleitet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Stromabkommen mit der EU würde der Strommarkt für alle geöffnet.
- Dies bringt Vorteile, aber auch Risiken mit sich.
- Energieminister Albert Rösti stellt die Eckpunkte für die gesetzliche Umsetzung.
Der Strommarkt soll für alle Endverbraucher geöffnet werden. Dies stehe im Zentrum bei der Umsetzung des künftigen Stromabkommens mit der EU, teilt der Bundesrat mit. Der Bundesrat hat das Departement Uvek von Bundesrat Albert Rösti beauftragt, die laufenden Gespräche mit den Schweizer Partnern fortzusetzen. Rösti präsentiert heute die Eckpunkte für den entsprechenden Gesetzesentwurf.
Marktöffnung mit Rahmenbedingungen
In der EU ist die Marktöffnung bereits seit 2007 umgesetzt. Im Stromabkommen explizit festgehalten ist das Recht der Schweiz, gewisse Rahmenbedingungen festzulegen. Die Grundversorgung sowie der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und des Personals in der Stromwirtschaft stünden hier im Vordergrund.
Konkret sollen ab Inkrafttreten des Stromabkommens alle Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromlieferanten frei wählen können. Sie wären nicht mehr an die Grundversorgung der lokalen Verteilnetzbetreiber gebunden. Wer will, kann die Grundversorgung aber weiterhin in Anspruch nehmen mit ihren regulierten Preisen.

Dies gilt für Haushalte und Unternehmen mit einem Stromverbrauch von maximal 50 MWh pro Jahr und Arbeitsstätte. Dabei kann auch wieder vom einen System ins andere gewechselt werden, sogar unterjährig. Der Grundversorger kann dafür aber eine Gebühr verlangen.
Konsumentenschutz wird grossgeschrieben
Um die Stromkonsumenten bei der Marktöffnung zu schützen, sollen flankierend verschiedene Massnahmen eingeführt werden. Dazu gehört ein Vergleichsportal und – analog zum Telekom-Bereich – eine Ombudsstelle.

Die Verträge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Transparenz zu gewährleisten und Marktmissbrauch zu verhindern. Da auch ausländische Stromlieferanten am Markt teilnehmen können, müssen alle bei der ElCom registriert sein. Auch ein Kundendienst in der Schweiz muss angeboten werden.

Aber einer bestimmten Grösse – 50'000 Kundinnen und Kunden – soll eine weitere Pflicht vorgeschrieben sein: Diese Stromlieferanten müssen sowohl Verträge mit dynamischen Preisen als auch solche mit fixem Preis und festen Laufzeiten anbieten. Will ein Kunde wechseln, muss dies so schnell wie möglich durchgeführt werden.
Runde Tische in der Vorbereitung
Die betroffenen Kreise seien bei der Erarbeitung der Vorlage eng eingebunden worden, so der Bundesrat. Unter anderem mit runden Tischen wolle man möglichst breit abgestützte Lösungen bei der Umsetzung des Stromabkommens erreichen. Zu den betroffenen Stakeholdern gehören nebst der Strombranche die Kantone, Städte, Gemeinden, Sozialpartner, Konsumentenschutzorganisationen und Umweltschutzorganisationen.
Auch an das Personal der Stromwirtschaft, das diesen Systemwechsel bewerkstelligen muss, hat der Bundesrat gedacht. Die ElCom soll ein Monitoring aufziehen und während der ersten zehn Jahre dem Bundesrat Bericht erstatten. Der Bundesrat werde Gegenmassnahmen treffen, sollten negative Auswirkungen auftreten. Aufgrund des Fachkräftemangels seien solche aber nicht zu erwarten.