Diese Änderungen treten am 1. August in der Schweiz in Kraft

Keystone-SDA
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Bern,

Zum 1. August treten neue Regeln in Kraft – von strengeren Handyregeln an Schulen bis hin zu neuen Bestimmungen zur Bekämpfung von Kriminalität.

Kantone
Kantonsflaggen hängen am Bundeshaus in Bern. Ab Anfang August treten weitere Gesetzesänderungen in Kraft. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. August werden in der Schweiz einige Gesetzesänderungen gültig.
  • Unter anderem treten strengere Handyregeln an Schulen in der Innerschweiz in Kraft.

Weniger Beschwerden bei kleineren Wohnbauprojekten, griffigere Instrumente gegen grenzüberschreitende Kriminalität, strengere Handyregeln an Schulen in der Innerschweiz.

Ab Anfang August treten diese und weitere Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Überblick:

Weniger Beschwerden bei Wohnbauprojekten

Naturschutz-, Heimatschutz- und Denkmalpflegeorganisationen können bei gewissen Wohnbauprojekten keine Beschwerde mehr gegen Verfügungen von kantonalen oder Bundesbehörden einreichen.

Es geht um Wohnbauten von weniger als 400 Quadratmetern Geschossfläche innerhalb von Bauzonen. Es sei denn, diese befinden sich beispielsweise innerhalb von Ortsbildern von nationaler Bedeutung oder in Biotopen.

Die eidgenössischen Räte stimmten der entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz im vergangenen September zu.

Bekämpfung von Terror und grenzüberschreitender Kriminalität

In der Schweiz treten neue Bestimmungen für eine vertiefte europäische Zusammenarbeit in Kraft. Konkret geht es um die Bekämpfung von Terror und grenzüberschreitender Kriminalität.

Die Anpassungen ermöglichen den automatisierten Abgleich von Fingerabdruckdaten. Weiter ermöglicht es auch den Zugriff auf Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten im Rahmen der sogenannten Prümer Zusammenarbeit.

Der Prümer Vertrag ist ein Abkommen unter Mitgliedstaaten der EU, das den Informationsaustausch verbessern soll, um Kriminalität effizienter zu bekämpfen. National- und Ständerat stimmten 2021 der Teilnahme der Schweiz oppositionslos zu. Weitere Bestimmungen sollen im Januar 2027 in Kraft treten.

Ergänzung des Waldgesetzes

Waldbesitzerinnen und -besitzer können mit der nachgelagerten Branche neu Richtpreise für Schweizer Holz festlegen. Der Bundesrat setzte den entsprechenden Artikel im ergänzten Waldgesetz auf dieses Datum hin in Kraft. Empfehlungen für Richtpreise für Rohholz werden damit auf nationaler oder regionaler Ebene möglich.

Durch die Veröffentlichung von Richtpreisen soll ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten in der Forstwirtschaft erreicht werden. Der Holzverkauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Waldbewirtschaftung und damit zur Sicherung der Funktionen des Waldes.

Die Regelung lehnt sich an gesetzliche Grundlagen in der Landwirtschaft an, welche bereits Richtpreise für Agrarprodukte erlauben.

Neue Handyregeln an Nidwaldner Volksschulen

An den Nidwaldner Volksschulen dürfen Mobiltelefone und weitere digitale Geräte nur noch zu Unterrichtszwecken oder im Notfall benutzt werden. Dies sehen neue Richtlinien ab dem neuen Schuljahr vor, welche der Kanton erlassen hat und nun in Kraft treten.

Sollen Handys an Schulen verboten werden?

Der Kanton begründete die neuen Regeln mit der Aussage, die Kinder und Jugendlichen nutzten in den Schulhäusern vermehrt elektronische Geräte. Das lenke sie im Unterricht ab. Die Geräte stellten auch neue Herausforderungen im sozialen Miteinander von Schülerinnen und Schülern dar.

Kommentare

User #3875 (nicht angemeldet)

Wetten! Bald kommt das Handy Verbot für Rentner innen in den Altersheimen.

User #5789 (nicht angemeldet)

Alles richtig gemacht in Bundesbern.

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