Diese Änderungen treten am 1. Juli in der Schweiz in Kraft

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Bern,

Zum 1. Juli treten neue Regeln in Kraft – von Darmkrebsvorsorge über Assistenzsysteme bis hin zu einfacherer Produktvernichtung durch den Zoll.

Eine Pflegekraft hält die Hand einer Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/Symbolbild/Archiv
Die Ausbildung in der Pflege wird finanziell gefördert. - dpa-infocom GmbH

Die Krankenkasse übernimmt neu die Früherkennung von Darmkrebs, Fahrlernende werden zu Assistenzsystemen geprüft, Zollbehörden können gefälschte Produkte einfacher vernichten: Diese und weitere Gesetzesänderungen und Neuerungen treten am 1. Juli in Kraft.

Ab dem 1. Juli 2025 übernimmt die Grundversicherung die Früherkennung von Darmkrebs (Kolorektales Karzinom) für 50- bis 75-Jährige. Heute liegt die obere Altersgrenze bei 69 Jahren. Die Hälfte der Fälle werde bei über 70-Jährigen diagnostiziert, schrieb der Bundesrat zur Neuerung.

In der Schweiz erkranken laut der Krebsliga jährlich 4500 Menschen an Dickdarmkrebs, 1600 sterben an den Folgen der Erkrankung. Viele dieser Todesfälle wären vermeidbar, denn Darmkrebs gehört zu den wenigen Krebsarten, bei denen bereits Vorstufen der Erkrankung, sogenannte Polypen, zuverlässig erkannt und entfernt werden können.

Durchbruch in Jugendstrafrecht & Fahrausbildung

Das verhindere die Entstehung von bösartigen Tumoren, und die Heilungschancen seien gut. Deshalb empfiehlt die Krebsliga die Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren. Jugendliche, die einen Mord begangen haben, sollen künftig im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden können.

Die vom Parlament im Juni 2024 beschlossenen Änderungen des Jugendstrafgesetzes treten am 1. Juli in Kraft. Ziel des Jugendstrafrechts ist neben der Bestrafung vor allem die Erziehung und der Schutz jugendlicher Straftäter und Straftäterinnen.

Junge Menschen befinden sich in der Entwicklung und sind für pädagogische sowie therapeutische Massnahmen eher erreichbar als Erwachsene. Entsprechend wird eine Verwahrung nur dann angeordnet werden können, wenn eine ernsthafte Rückfallgefahr für einen Mord besteht.

Zudem muss die betroffene Person zum Zeitpunkt der Verwahrung bereits volljährig sein. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben weiterhin ausschliesslich die Sanktionen des Jugendstrafgesetzes anwendbar.

Neue Regeln für die Fahrausbildung

In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu ab 1. Juli die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft.

Neue Regeln für die Fahrausbildung. - keystone

Fahrschüler müssen sich mit der Funktionsweise und dem sicheren Umgang folgender Systeme vertraut machen: Tempomat, adaptiver Tempomat, Spurwechselwarner und Notfall-Spurhalteassistent. Die Integration dieser Systeme in die Fahrausbildung spiegelt den technologischen Fortschritt in der Automobilindustrie wider.

Sie soll sicherstellen, dass Fahranfänger den sicheren Umgang mit diesen Technologien beherrschen und deren Grenzen kennen.

E-Bikes und Lastenvelos

Ab dem 1. Juli gelten in der Schweiz neue Vorschriften für E-Bikes und Lastenvelos.

Diese sollen mehr Sicherheit im Strassenverkehr schaffen und den wachsenden Bedürfnissen von Nutzerinnen und Nutzern gerechter werden. Das Symbol «Fahrrad» gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis maximal 20km/h).

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Ein Mann auf einem E-Bike. (Symbolbild) - Keystone

Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor.

Für die neue Kategorie der schweren Motorfahrräder gilt gleich wie für schnelle E-Bikes eine Helm-und Kontrollschildpflicht.

Zoll

Die Schweizer Zollbehörden können gefälschte Produkte ab dem 1. Juli einfacher vernichten.

Bisher war das nur mit grossem Aufwand möglich, obwohl es sich dabei um Bagatellfälle handelt. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens wird künftig zunächst nur jene Person über den Vorfall informiert, die das Produkt bestellt hat.

Ist diese einverstanden, wird die Fälschung vernichtet. Das Parlament hat diesen Vorschlag des Bundesrats vergangenen Dezember gutgeheissen. Die Schweizer Wirtschaft ist laut der Landesregierung überdurchschnittlich betroffen von Produktepiraterie: Weltweit stünden Schweizer Rechteinhaber an vierter Stelle der Unternehmen, deren Immaterialgüterrechte durch Nachahmungen verletzt werden.

Kommentare

User #5927 (nicht angemeldet)

So so, der Zoll macht jetzt also den verlängerten Arm der Firmen bzw. Inhabern von Rechten. Und was macht der Zoll mit meinen Rechten? Genau, er tritt sie mit Füssen! Wer hat dem Zoll überhaupt erlaubt sich in den Handel mit Nachahmerprodukten einzumischen? In welchem Gesetz steht geschrieben, dass er eine «Fälschung» sicherstellen soll? Das ist genau so ein Selbstläufer geworden wie die KESB oder die MFK. Die machen was sie wollen. Darum: Warenzoll abschaffen, dafür den Personenzoll wieder rauffahren. Damit hätte wir alle etwas davon.

User #5690 (nicht angemeldet)

Auto prüfung sollte nie ohne manuell schaltung und mit fahrassitenten durchgeführt werden dürfen. Der grund ist simple und einfach. Die neuen verkehrsteilnehmer kaufen sich eventuell ein auto das nicht modern ist und alles selber macht. E-bikes E-trottis sollten nur von personen mit auto oder töff prüfung gefahren werden dürfen. Da diese ja auch am verkehr teilnehmen und diese nicht gerade langsam sind, ist dies ein ding der selbstverständlichkeit

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