Wunderkerzen ja, Knaller nein: Feuerwerksverbot an Bundesfeier
Das Abbrennen von lautem Feuerwerk ist am 1. August sowie an Silvester in Hinwil untersagt. Erlaubt bleiben lautlose Varianten wie Wunderkerzen und Vulkane.

An der Gemeindeversammlung vom 18. März 2026 haben die Stimmberechtigten einem Verbot von lärmendem Feuerwerk zugestimmt, berichtet die Gemeinde Hinwil. Dieses Verbot wurde inzwischen durch den Gemeinderat in der Polizeiverordnung der Gemeinde Hinwil rechtlich verankert.
Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist am 1. August sowie an Silvester und Neujahr untersagt. Ausgenommen ist nicht lärmendes Feuerwerk wie Wunderkerzen, Vulkane oder bengalisches Feuerwerk.










