«Der Ständerat muss den Schweizer Sonderweg stoppen»
Quote: Christian Bretscher, Geschäftsführer Zürcher Bankenverband, sagt im Vorfeld der Ständeratsdebatte zur Revision des Bankengesetzes: «Der Vorschlag der Ständeratskommission WAK-S ist deutlich besser als jener des Bundesrates. Er anerkennt, dass auch AT1-Kapital Verluste tragen und damit zur Stabilität einer Bank beitragen kann. Richtig wäre allerdings, ganz auf einen Schweizer Sonderweg zu verzichten. Die Lehre aus der CS-Krise lautet nicht, die Kapitalanforderungen unabhängig von internationalen Standards immer weiter zu verschärfen. Entscheidend ist vielmehr, dass die geltenden Regeln konsequent und ohne Ausnahmen angewendet werden und die Aufsicht frühzeitig handelt. Die Schweiz braucht eine starke Bankenregulierung – aber keine Regulierung, welche die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Banken unnötig schwächt.»

Kontext: Der Ständerat berät am 17. September 2026 die Revision des Bankengesetzes. Der Bundesrat verlangt, dass systemrelevante Banken den Buchwert ihrer ausländischen Beteiligungen vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen. Die WAK-S beantragt einen Kompromiss: Der Abzug soll weiterhin vollständig erfolgen, doch zusätzliches Kernkapital (AT1) soll bis zu 50 Prozent anrechenbar sein. Zugleich will die Kommission AT1 so stärken, dass es bei sinkenden Kapitalquoten früher zur Stabilisierung beiträgt. Der Entscheid gilt als zentrale Weichenstellung für die Regulierung systemrelevanter Banken nach dem Untergang der Credit Suisse.
Link zum Entscheid der WAK-S: Medienmitteilung der WAK-S vom 31. August 2026
Link zur Stellungnahme der SBVg: Medienmitteilung der SBVg vom 31. August 2026
Kontakt:
Christian Bretscher, Geschäftsführer Zürcher Bankenverband, T: +41 43 244 55 83, Mail: [email protected]










