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    Ärztemangel: Ständerat ist gegen Ausnahmebestimmung für Psychiatrie

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Wenn in einer Region der Schweiz Ärztemangel herrscht, sollen die Kantone in diesen Gebieten weiterhin die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern dürfen. Darin sind sich Stände- und Nationalrat einig. Anders als der Nationalrat will der Ständerat aber keine Lockerung in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie.

    Arzt
    Ein Arzt unterhält sich mit einem Patienten. (Symbolbild) - keystone

    Er hat am Dienstag diskussionslos den Antrag seiner vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) angenommen, die Ausweitung des Ausnahmekonzepts auf Psychiatrie und Psychotherapie zu streichen. Der Nationalrat hatte im Juni einen Erlassentwurf seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit entsprechend ergänzt.

    Im Nationalrat war eine Mehrheit der Ansicht, es sei unverständlich, dass heute die Kinder- und Jugendpsychiatrie von der Ausnahmebestimmung erfasst sei, nicht aber die Erwachsenenpsychiatrie und die Psychotherapie.

    Dazu sagte im Ständerat SGK-S-Sprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE), gemäss einer Statistik der Schweizerischen Ärztinnen- und Ärzteverband FMH seien im Jahr 2024 nach der allgemeinen inneren Medizin in diesem Fachgebiet am zweitmeisten Fachpersonen tätig gewesen.

    Ausserdem sei in der Kommission gesagt worden, gerade in der Psychiatrie und Psychotherapie sei es wichtig, dass gute Sprachkenntnisse vorhanden und die Eigenheiten des Schweizer Gesundheitssystems bekannt seien.

    Zudem bestehe die Gefahr einer Fehlversorgung in den psychiatrischen Institutionen, wenn die notwendige Weiterbildungszeit in diesen Einrichtungen gestrichen werde und sich ausländische Psychiater schneller mit einer eigenen Praxis niederlassen könnten.

    Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die vom Nationalrat aufgenommene Ergänzung aus. Nur Wasserfallen und Baume-Schneider äusserten sich zu diesem Geschäft.

    Prinzipiell gilt seit 2022 in der Schweiz, dass Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben müssen, wenn sie ihre Leistungen zulasten der Grundversicherung abgelten wollen. Dies an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet.

    Wegen Ärztemangels in gewissen Regionen der Schweiz beschlossen die eidgenössischen Räte 2023 aber, den Kantonen eine Ausnahmeregelung zu ermöglichen, welche bis Ende 2027 befristet ist. Profitieren können bisher nebst der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Allgemeine Innere Medizin und praktische Ärztinnen und Ärzte. Nun wollen die eidgenössischen Räte diese Ausnahmeregelung bis Ende 2032 verlängern.

    Sie sind sich einig, dass die Versorgungslage in einigen Regionen der Schweiz weiterhin angespannt ist. Die Regelung habe sich bewährt. Wegen der Differenz zwischen National- und Ständerat geht aber die Vorlage zurück in die grosse Kammer.

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    Kommentare

    User #1705 (nicht angemeldet)

    Ich musste 6 Monate auf einen Termin warten bei einem Burnout. Tolle Versorgung haben wir hier in der Schweiz. Danke SP für nichts

    User #3649 (nicht angemeldet)

    Wir haben genügend Psychiater. Es gehört schon zum Volkssport, seine Psyche behandeln zu lassen.

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