Ständerat will Not-Impfungen gegen Tierseuchen ermöglichen
In der Schweiz soll nach dem Willen des Ständerats in Notsituationen zur Bekämpfung von Tierseuchen der befristete Einsatz in der Schweiz noch nicht zugelassener Impfstoffe künftig möglich sein. Die kleine Kammer hat am Dienstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Mit 42 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen hiess der Ständerat Änderungen im Tierseuchengesetz gut. Sie betreffen nebst Impfstoffen auch andere nicht zugelassene immunologische Tierarzneimittel. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.
Die Erfahrungen nach den jüngsten Ausbruch der Bauzungenkrankheit sowie den Fällen der Rinderseuche Lumpy-Skin-Disease in Frankreich zeige den Handlungsbedarf auf, sagte Isabelle Chassot (Mitte/FR) namens der vorberatenden Kommission. Ohne die Änderungen sei die Schweiz bei der Bekämpfung von Tierseuchen gegenüber dem Rest Europas im Nachteil.
Zu befinden haben wird die grosse Kammer auch über eine Ergänzung, die der Ständerat an der Vorlage des Bundesrats vornahm. Die kleine Kammer möchte im Gesetz festhalten, dass der Bund Abfindungen an Halter und Halterinnen von Nutztieren zahlen kann. Mit dem Geld sollen Einkommensausfälle und Mehrkosten gedeckt werden, die als Folge von Massnahmen der Behörden bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen entstehen.
Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte sich in der Debatte mit der Ergänzung einverstanden.










