Ständerat

Der Ständerat in Kürze

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Bern,

RATSPRÄSIDIEN: Alex Kuprecht ist für die nächsten zwölf Monate Ständeratspräsident. Die kleine Kammer wählte den Schwyzer SVP-Politiker am Montag mit 43 von 43 gültigen Stimmen. Er wolle die Tugenden der «Chambre de réflexion» hochhalten, wobei Sachlichkeit, Augenmass, Weitblick und Kollegialität die prägenden Faktoren seien, sagte er in seiner Antrittsrede. Sein Vorgänger Hans Stöckli (BE/SP) hat sich zuvor aus dem Amt verabschiedet. Gewählt wurden zudem Thomas Hefti (FDP/GL) zum Vizepräsidenten, Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) zur zweiten Vizepräsidentin, Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) zur Stimmenzählerin und Lisa Mazzone (Grüne/GE) zur Ersatz-Stimmenzählerin.

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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • PFLEGE: Das Parlament will den Pflegeberuf stärken.

So sollen Pflegende gewisse Leistungen neu selber abrechnen können. Dabei will der Ständerat, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime davon profitieren können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Er hielt mit 23 zu 18 Stimmen an diesem Zusatz fest, welchen der Nationalrat im Herbst ablehnte. Ebenfalls uneinig sind sich die Räte bei der kantonalen Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen. Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten und veranschlagt dafür 469 Millionen Franken. Der Ständerat will diese Leistung als freiwillig gestalten und beantragt 369 Millionen Franken. Auch hier ist der Ständerat auf seiner Linie geblieben, mit 29 zu 14 Stimmen. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

SOZIALVERSICHERUNG: Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsurlaub beziehen können. Dieser Meinung sind Ständerat und Nationalrat. Der Ständerat hat die beiden letzten Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs tritt nach einem zweiwöchigen Aufenthalt des kranken Neugeborenen ein. Grundsätzlich Anspruch haben jedoch nur Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt darlegten, die Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

GESUNDHEIT: Die Krankenkassen sollen die Kosten für Behandlungen von Schwangeren übernehmen, die in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten eine Fehlgeburt erleiden oder Komplikationen haben. Heute müssen sich schwangere Frauen in dieser Zeitspanne an den Kosten beteiligen, die Krankenkassen übernehmen die Kosten erst nach den ersten drei Monaten der Schwangerschaft. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat ohne Gegenstimme für eine entsprechende Änderung ausgesprochen. Auch der Bundesrat sieht wegen der Ungleichbehandlung der Patientinnen Handlungsbedarf, wie Gesundheitsminister Alain Berset sagte. Er muss sich nun mit der Gesetzesanpassung befassen.

KRANKENVERSICHERUNG: Stände- und Nationalrat sind sich noch nicht einig, wie der Persönlichkeitsschutz bei der Aufsicht über die Krankenkassen gewährleistet werden soll. Umstritten sind die Daten, welche an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitergegeben werden. Diesbezüglich bestehen weiterhin Differenzen. Der Ständerat hielt an seinen Vorschlägen fest. Nun geht das Geschäft wieder an den Nationalrat.

Programm des Ständerats für Dienstag, 1. Dezember, 08:15 bis 13:00:

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