Das Wichtigste in Kürze zur Individualbesteuerung
Am 8. März stimmt die Schweiz über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Das bedeutet, dass jede Privatperson unabhängig vom Zivilstand für sich selbst die Steuern begleicht. Mehrere Kantone und ein Parteien-Referendumskomitee bekämpfen die Vorlage. Nachfolgend das Wichtigste zur Vorlage in Kürze:

Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen. Die Heiratsstrafe trifft vor allem Ehepaare, bei denen beide Partner ähnlich hohe Einkommen haben.
Das Bundesgericht hat 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig sei. Seither scheiterten mehrere Anläufe und verschiedene Modelle, die sogenannte Heiratsstrafe bei den Steuern auf Bundesebene abzuschaffen.
Das Gesetz über die Individualbesteuerung verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden Privatpersonen einzeln besteuern müssen, unabhängig vom Zivilstand, und diese ihre eigenen Einkommen versteuern. Der Kinderabzug bei der Bundessteuer wird von 6800 auf 12'000 Franken erhöht, aber neu unter den Eltern je hälftig aufgeteilt. Vermögenserträge würden den Partnerinnen und Partnern entsprechend den Besitzverhältnissen zugeteilt. Bei Liegenschaften wäre der Eintrag im Grundbuch massgebend.
Das Steuertarif-Modell hat das Parlament so gestaltet, dass sich die Ausfälle bei der Bundessteuer auf rund 630 Millionen Franken im Steuerjahr 2026 belaufen würden. Davon entfallen etwa 130 Millionen Franken auf die Kantone, weil sie einen Teil der Bundessteuer-Einnahmen erhalten. Wie sich die Vorlage zusätzlich auf die Kantone auswirkt, hängt von deren eigener Umsetzung der Individualbesteuerung und deren Steuertarifen ab.
Für die Umstellung erhalten die Kantone und Gemeinden sechs Jahre Zeit, bei einem Ja also bis spätestens 1. Januar 2032. Für den Fall eines Neins haben die FDP Frauen ihre Volksinitiative für Steuergerechtigkeit im Köcher. Sie wurde bedingt zurückgezogen.
Individuelle Steuererklärungen und -rechnungen befürworten SP, FDP, Grüne und GLP, aber auch der Städteverband sowie Bundesrat und Parlament. Sie argumentieren mit der Gleichbehandlung: Dass Verheiratete und Unverheiratete nicht gleich besteuert werden, sei stossend. Bezahle jeder und jede die Steuern einzeln, würden vor allem Paare entlastet, die heute von der Heiratsstrafe stark betroffen seien. Darunter seien auch Pensionierte.
Die Individualbesteuerung könnte nach Auffassung der Befürworterinnen und Befürworter zudem verheiratete Zweitverdienende – meist Frauen – finanziell eigenständiger machen. Das Bewusstsein für die Finanzen und die Altersvorsorge könne damit gestärkt werden.
Unterstützerinnen und Unterstützer sehen in der Individualsteuerung zudem ein Mittel, mehr Menschen zu motivieren, einen Job anzunehmen respektive ihr Arbeitspensum zu erhöhen. Das könnte der Wirtschaft zu mehr Arbeitskräften verhelfen und damit die Zuwanderung reduzieren. Beim Bund wird von zusätzlichen 10'000 bis 44'000 Vollzeitstellen ausgegangen.
Die Individualbesteuerung bekämpfen SVP, Mitte-Partei, EVP und EDU, der Bauernverband und die IG Familie 3plus mit dem Referendum. Zudem haben zehn Kantone ein Kantonsreferendum ergriffen.
Laut dem Referendumskomitee wird das Steuersystem nicht gerechter mit dem Systemwechsel. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener profitierten. Besonders Paare mit einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten dem Fiskus nach dem Wechsel mehr Geld abliefern als Verheiratete mit ähnlichen Einkommen. Und die Individualbesteuerung missachte wichtige Familienleistungen, etwa wenn ein Elternteil unbezahlte Arbeit leiste.
Die Konferenz der Kantonsregierungen verweist auf bisherige Massnahmen der Kantone, um die sogenannte Heiratsstrafe bei den Steuern zu beseitigen oder zu mildern. Individuelle Steuern führten zu massiven, unnötigen Eingriffen in die bewährten Systeme von Kantonen und Gemeinden und zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers.










