Bundesrat

Bundesrat will Zusatzleistungen der Post klarer definieren

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweizerische Post soll künftig Tätigkeiten ausserhalb ihres Grundauftrags nur dann ausüben können, wenn diese einen engen Zusammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen. Diesen Grundsatz will der Bundesrat neu im Postorganisationsgesetz verankern.

Die Schweizerische Post soll künftig in ihren Filialen nur Dienstleistungen anbieten können, welche einen engen Zusammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen. (Archivbild)
Die Schweizerische Post soll künftig in ihren Filialen nur Dienstleistungen anbieten können, welche einen engen Zusammenhang zur Haupttätigkeit aufweisen. (Archivbild) - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Vernehmlassung zu dessen Teilrevision hat die Landesregierung am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Wie der Bundesrat am gleichen Tag mitteilte, hat die Post ihre Geschäftstätigkeit ausserhalb der Grundversorgung in den letzten Jahren ausgebaut.

Diese Entwicklung sei im Parlament und in der Wirtschaft zunehmend auf Kritik gestossen. Daher wolle der Bundesrat Rechtssicherheit in Bezug auf die Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung schaffen.

In der neuen Zweckumschreibung für die Post will der Bundesrat auch deren digitale Dienstleistungen definieren. Im Weiteren will der Bundesrat ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Unternehmenszwecks im Zusammenhang mit Akquisitionen schaffen.

Kommentare

User #4150 (nicht angemeldet)

Die Post und ihre Kioske, einfach nur lächerlich!

User #3434 (nicht angemeldet)

Na dann, bezahlen wie eben das Defizit.

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