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Bundesrat will weniger Strafverfahren wegen Imitationswaffen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will die Regeln für den Umgang mit Imitationswaffen präzisieren. Künftig soll nur als Imitation gelten, was selbst eine Fachperson nicht auf den ersten Blick von einer echten Schusswaffe unterscheiden kann. Das soll den Aufwand für Polizei und Justiz senken.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Der Bundesrat eröffnete am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Waffenverordnung. Die geltende Definition von Imitationswaffen führe zu Rechtsunsicherheiten, schrieb er zum Entscheid. Als Imitationswaffe gilt demnach, was auf den ersten Blick aussieht wie eine echte Waffe.

Imitationswaffen, die mit Schusswaffen verwechselt werden können, unterstehen dem Waffengesetz und dürfen nur von Erwachsenen gekauft werden. Waffenhändler können für den Verkauf einer Imitationswaffe einen Strafregisterauszug verlangen, und die Einfuhr in die Schweiz ist bewilligungspflichtig.

Künftig soll nach dem Willen des Bundesrates eine nachgemachte Waffe nur dann als Imitation gelten, wenn eine fachkundige Person sie nicht auf den ersten Blick von einer echten Feuerwaffe unterscheiden kann. Mit der Präzisierung in der Verordnung will der Bundesrat erreichen, dass Polizei und Justiz weniger Verfahren führen müssen.

Mit der Verordnungsänderung will er eine Motion aus dem Parlament umsetzen, die Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) eingereicht hatte. Die Räte verlangen zudem, dass ausländische Handelsplattformen alle Produkte klar kennzeichnen müssen, die in der Schweiz verboten sind. Tun sie das nicht, sollen sie sich strafbar machen.

Laut dem Bundesrat wird geprüft, welche Massnahmen gegenüber ausländischen Anbietern getroffen werden können. Eine davon wäre die Angabe, ob eine zum Verkauf angebotene Waffe dem Schweizer Waffengesetz unterliegt oder nicht. Umgesetzt werden müsste diese Massnahme mit einer Revision des Waffengesetzes.

Motionär Rieder beklagte, dass auf Onlineplattformen in der Schweiz verbotene Waffennachahmungen angeboten würden, ohne Hinweis auf das Verbot. Onlinehändler erwirtschafteten mit solchen Imitationswaffen Millionen, auf Kosten nichtsahnender Bürger. Er sprach von Wasserpistolen oder auch Steinschleudern, die von den Behörden als unter das Waffenverbot fallend beurteilt würden.

Kommentare

User #3436 (nicht angemeldet)

Den Rasertatbestand auch abschaffen ? Ein jahr Strafvollzug kostet den Staat denke ich schon 100'000 ?

User #6812 (nicht angemeldet)

Es ist nicht die Waffe, sondern die Person dahinter. Mehr erlaubt die Zense nicht.

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