Post unterstützt Reform der Grundversorgung
Die Post begrüsst die Reform des Bundesrats. Sie soll den Service public flexibel an neue Bedürfnisse anpassen und langfristig sichern.

Wie die Schweizerische Post AG mitteilt, ist ein zeitgemässer Service public wichtig für die Schweiz. Die Vorlage des Bundesrats schafft die nötige Flexibilität, um die gesetzlich verankerte Grundversorgung schneller den veränderten Kundenbedürfnissen anzupassen.
Zugleich sichert sie den zuverlässigen Service public für Wirtschaft und Bevölkerung. «Der Vorschlag des Bundesrates schafft einen klaren Rahmen. Wenn sich das Kundenverhalten stark verändert, kann die Post zusammen mit der Politik nötige Anpassungen in die Wege leiten», erklärt Konzernleiter Pascal Grieder.
Der Alltag der Menschen hat sich verändert, die Post braucht entsprechend veränderte und angepasste Rahmenbedingungen: Die Anzahl der versendeten Briefe geht jährlich zurück. Die Kunden zahlen auch immer seltener ihre Rechnungen in einer Postfiliale.
«Genau darum ist die Reform essenziell, damit die Post für ihre Kundinnen und Kunden und die nachfolgenden Generationen relevant bleibt – in allen Landesteilen und zu fairen Preisen», unterstreicht der Konzernleiter.
Vorschlag des Bunderats: Nachfrage steuert Angebot, Mindestumfang ist garantiert
Die Vorlage des Bundesrats setzt auf eine dynamische Regulierung. Das heisst: Die Nachfrage von Bevölkerung und Wirtschaft ist der ausschlaggebende Faktor, wenn es darum geht die Vorgaben für die Grundversorgung anzupassen.
Sollte beispielsweise die Menge der Einzahlungen am Schalter stark wegbrechen, kann die Post beim Bundesrat eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben beantragen. «Oder wenn wir pro Person beispielsweise nur noch knapp zwei Briefe pro Woche im Briefkasten haben, dann sollten wir darüber sprechen, ob die Pöstlerin tatsächlich jeden Tag vorbeikommen soll», erklärt der Konzernleiter.
Die Anpassungen erfolgen nicht abrupt, sondern Schritt für Schritt und innerhalb klarer Grenzen. Stets gesichert bleibt ein Mindestangebot an postalischen Leistungen, unabhängig davon, wie sich die Nachfrage entwickelt.
Damit bleibt ein qualitativ hochstehender Service public in der ganzen Schweiz garantiert. Wichtig dabei: Die heutigen Leistungen der Grundversorgung bleiben beim Inkrafttreten der Reform – voraussichtlich frühestens 2030 – unverändert.
Ganzheitliche Modernisierung des Systems Post stärkt Service public
Nebst den Vorgaben für die Grundversorgung erneuert der Bundesrat auch das Postorganisationsgesetz. Dieses regelt, wie sich die Post wirtschaftlich entwickeln kann.
Zur Einordnung: Die Post erbringt die Grundversorgung eigenwirtschaftlich und diese kostet heute rund 360 Millionen Franken jährlich. Pascal Grieder betont: «90 Prozent unserer Einnahmen verdienen wir auf dem freien Markt. Diese fliessen direkt in den Service public.»
Damit das auch künftig gelingt, braucht die Post ausreichend unternehmerischen Handlungsspielraum. Genau deshalb ist es richtig, die Postgesetzgebung ganzheitlich zu modernisieren.
Punktuelle regulatorische Eingriffe, wie sie etwa die parlamentarische Initiative Grossen fordert, gefährden hingegen das Gleichgewicht des Erfolgsmodells. Mit der gesamtheitlichen Revision schafft der Bundesrat ein ausgewogenes Modell, das den Service public stärkt, Innovationen ermöglicht und die Zukunft der Post sichert.






