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Bundesrat skizziert Pläne für künftige Sicherheitsdienstpflicht

Keystone-SDA
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Bern,

Eine Sicherheitsdienstpflicht soll für Armee und Zivilschutz den Personalbestand sichern. Der Bundesrat will dafür den Zivilschutz mit dem Zivilschutz zum Katastrophenschutz fusionieren und damit einen Auftrag des Parlaments erfüllen.

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Der Bundesrat will dafür den Zivilschutz mit dem Zivilschutz zum Katastrophenschutz fusionieren. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Zivilschutz und Zivildienst in einen Katastrophenschutz bündeln.
  • Nur Schweizer Männer sollen weiterhin dienstpflichtig sein.
  • Die Reform könnte frühestens 2031 oder 2032 in Kraft treten.

Vor einem Jahr hatten die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, so rasch wie möglich eine Sicherheitsdienstpflicht einzuführen. Der Bundesrat will dafür neben der Armee einen Katastrophenschutz schaffen, in dem Zivilschutz und Zivildienst aufgehen.

Ziel ist es, die Leistungen des Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu verbessern. Und verstärkt auf das Bewältigen von bewaffneten Konflikten auszurichten.

Angehörige des Katastrophenschutzes sollen aber auch Leistungen für Gesundheit, Soziales und Umwelt erbringen, so wie heute die Zivis.

dienstpflicht
Weiterhin sollen nur Schweizer Männer dienstpflichtig sein. - keystone

Dienstpflichtig – ob in der Armee oder beim Katastrophenschutz – sollen wie heute nur Schweizer Männer sein. Eine freie Wahl zwischen Militär und Katastrophenschutz will der Bundesrat zudem nicht.

Wer aus Gewissensgründen zivilen Dienst leisten will, soll wie heute den Tatbeweis erbringen, mit einer längeren Dienstpflicht.

Findest du es sinnvoll, Zivilschutz und Zivildienst zu einem Katastrophenschutz zusammenzuführen?

Bei der Armee seien die Personalbestände in wenigen Jahren gefährdet. Der Zivilschutz wiederum hat schon heute anstatt der nötigen 72'000 nur 57'000 Angehörige.

Die Sicherheitsdienstpflicht soll dem Zivilschutz zu genügend Personal verhelfen und auch Abgänge aus der Armee in den Zivildienst reduzieren.

Verfassung muss geändert werden

Zu den am Mittwoch beschlossenen Eckwerten für diese Reform werden nun die Kantone konsultiert, wie der Bundesrat schrieb. In ihre Zuständigkeit wird die Katastrophenschutzorganisation fallen. Erst anschliessend will die Landesregierung eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Für die Sicherheitsdienstpflicht muss die Verfassung geändert werden. Das letzte Wort dazu werden damit Volk und Stände haben. Gibt es ein Ja, könnte die Sicherheitsdienstpflicht voraussichtlich 2031 oder 2032 Tatsache werden.

Kommentare

User #5443 (nicht angemeldet)

Wieder ein neues Büro das nicht rentiert, wenig gearbeitet wird aber hohe Lohnkosten bezahlt vom Papastaat. Kurz und bündig: Pöstlihalter Stelle.

User #1872 (nicht angemeldet)

Dieses Neutralitätsmüde Parlament hat für mich keine Legitimation mehr.

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