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Bundesrat will selbständiges Wohnen älterer Menschen fördern

Keystone-SDA
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Bern,

Das selbstständige Wohnen von älteren Menschen zuhause oder in einer betreuten Wohnform soll laut Bundesrat mit Betreuungsleistungen gefördert werden.

senioren wohnen
Eine Seniorin pflückt Tomaten auf ihrem Balkon. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das selbständige Wohnen älterer Menschen soll mit Betreuungsleistungen gefördert werden.
  • Diesen Entschluss teilte der Bundesrat nach seiner Sitzung am Mittwoch mit.

Mit Betreuungsleistungen soll das selbständige Wohnen von älteren Menschen zuhause oder in einer institutionalisierten betreuten Wohnform gefördert werden. Dies schlägt der Bundesrat für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur Altersrente vor.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) eröffnet. Die Betreuungskosten sollen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden, wie die Bundesbehörden am Mittwoch mitteilten.

Kosten tragen Bund und Kantone

Zu den Leistungen, die im Rahmen der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden sollen, sind Notrufsysteme, Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Fahr- und Begleitdienste sowie die Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse des Alters und ein Mietzuschlag für eine altersgerechte Wohnung.

senior wohnung
Ein Senior in seiner Wohnung (Symbolbild) - pexels

Die Kosten für Ergänzungsleistungen sollen zu fünf Achteln vom Bund und zu drei Achteln von den Kantonen getragen werden, wie es weiter heisst. Die Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten hingegen sollen vollumfänglich zulasten der Kantone gehen.

Weil die Betreuungsleistungen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden, würden im Jahr 2030 geschätzte Kosten von mindestens 227 bis maximal 476 Millionen Franken bei den Kantonen anfallen. Durch die verzögerten Heimeintritte sollen sich für die Kantone jedoch bis dann auch Einsparungen in der Höhe von schätzungsweise 279 Millionen Franken ergeben.

Die Vernehmlassung dauert bis am 23. Oktober.

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