Bundesrat

Bundesrat will Offenverkauf von Früchten und Gemüsen vereinfachen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat hat für die Ausnahme vom Nettoprinzip bei Früchten und Gemüse gestimmt.

Lebensmittel Pestizid-Initiative
Gemäss alter Regelung war bei selbst abgewogener, offen verkaufter Ware wie Früchten und Gemüse das Nettogewicht inklusive Schutzsack für die Mengenbestimmung massgebend. (Symbolbild) - keystone

Wer Früchte und Gemüse offen einkauft, soll künftig nicht mehr das Gewicht des Säckchens abziehen müssen. Der Bundesrat ist damit einverstanden, für bis zu zwei Gramm schwere Beutel eine Ausnahme vom Nettoprinzip zu machen.

Die Landesregierung beantragt ein Ja zu einer entsprechenden Motion von Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Sie forderte, zur Ende 2024 aufgehobenen Zwei-Gramm-Bagatellregel zurückzukehren. «Früchte und Gemüse wieder unbürokratisch einkaufen», hatte sie ihre Motion überschrieben.

Nationalrat entscheidet über Rückkehr zur alten Regelung

Nun entscheidet der Nationalrat darüber. Gemäss alter Regelung war bei selbst abgewogener, offen verkaufter Ware wie Früchten und Gemüse das Nettogewicht inklusive Schutzsack oder einer anderweitigen Verpackung für die Mengenbestimmung massgebend. Wer die Nummer des Artikels an der Waage eintippte, erhielt umgehend eine Klebeetikette mit Gewicht und Preis.

Seit Anfang 2025 ist ein zusätzlicher Knopfdruck nötig: Damit die Etikette ausgegeben wird, müssen Kundinnen und Kunden auf der Waage antippen, ob sie die Ware ohne Verpackung, im Säckli oder in einem mehrmals verwendbaren Beutel wiegen. Das Gewicht der Verpackung wird vom Preis abgezogen.

Bundesrat unterstützt Wiedereinführung der Ausnahmeregel

Gemäss seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme ist der Bundesrat mit der Wiedereinführung der Ausnahmeregel für bis zu zwei Gramm schwere Schutzsäcke einverstanden. Detailgeschäfte, die auf die konsequente Anwendung des Nettoprinzips im Offenverkauf umgestellt hätten, sollten dieses aber weiterhin anwenden können.

Dadurch könnten die Geschäfte erneute Umstellungskosten vermeiden. Die Wiedereinführung der Ausnahmeregel für Schutzsäcke bis zwei Gramm ändert am Grundsatz des Verkaufs nach Nettogewicht nichts, hielt der Bundesrat dazu fest.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #1286 (nicht angemeldet)

Nützt niemanden. Wenn schon die Waage nicht gerade aufgestellt ist und eine 4% Schieflage noch toleriert wird.

User #3144 (nicht angemeldet)

Und zurück auf Feld 1. Wie so oft stellt man fest das die Änderung keine Verbesserung war sondern einfach ein Umsetzen eines Möchte gern Experten. Solche werden zur Zeit pausenlos ausgespuckt.

Weiterlesen

Lupe Lebensmittel Analyse Gemüse
23 Interaktionen
Gift im Essen

MEHR BUNDESRAT

Smartphone-Nutzer
5 Interaktionen
Motion
Schweizer Armee
5 Interaktionen
Luftraum
Rösti
42 Interaktionen
Bern
45 Interaktionen
Feuerwerkverbot

MEHR AUS STADT BERN

Uber
Bern
«Wichtiger Schritt»
yb
«Wir sehen uns»
1 Interaktionen
Bern