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Bundesrat will Parlamentsarbeit im Mutterschaftsurlaub ermöglichen

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Bern,

Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen weiter an Sitzungen teilnehmen können, ohne dass sie ihren Anspruch auf Entschädigungen verlieren.

Kälin Nationalrat
Irène Kälin sitzt mit ihrem Kind im Nationalrat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Frauen im Mutterschaftsurlaub Parlamentsarbeit ermöglichen.
  • Derzeit verlieren sie ihre Mutterschaftsentschädigung, wenn sie an Sitzungen teilnehmen.
  • Der Bundesrat pocht aber auf Freiwilligkeit.

Parlamentsarbeit soll für Frauen trotz Mutterschaftsurlaub möglich werden. Konkret sollen Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie an Kommissions- und Ratssitzungen teilnehmen. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen aus dem Parlament.

Heute verlieren frischgebackene Mütter ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie trotz Mutterschaftsurlaub an Rats- und Kommissionssitzungen teilnehmen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) schlägt, um dies zu ändern, eine Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz vor.

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Demnach soll der Anspruch auf die von der Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlte Mutterschaftsentschädigung nicht mehr vorzeitig enden, wenn eine Frau im Mutterschaftsurlaub als Ratsmitglied an Ratssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnimmt. Gelten soll dies, sofern keine Stellvertretung vorgesehen ist.

Die aktuelle Regelung sei für Mütter mit Mandaten in einer Legislative nicht zweckmässig, schrieb der Bundesrat in seiner befürwortenden Stellungnahme. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung solle nicht dazu führen, dass sich junge Frauen von der Mitarbeit in einem Parlament abhalten liessen.

Bundesrat pocht auf Freiwilligkeit

Frauen sollten sich zudem nicht sorgen müssen, dass wegen ihrer Abwesenheit die Stärkeverhältnisse im Rat aus dem Gleichgewicht kämen. Mütter sollten deshalb trotz Mutterschaftsurlaub im Parlament mitreden oder sich vertreten lassen können.

Der Bundesrat pocht aber auf Freiwilligkeit: Es dürfe auf die jungen Frauen kein Druck ausgeübt werden, in den ersten Wochen nach der Geburt an Sitzungen teilzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen der Ausnahmeregelung auf die EO dürfte in seinen Augen marginal sein.

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