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Bundesrat will eine umweltfreundlichere Binnenschifffahrt

Keystone-SDA
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Bern,

Internationale Übereinkommen in der Binnenschiffahrt sollen modernisiert werden. Sie dienen vor allem dem Umweltschutz.

Ein Binnenschiff fährt vor dem Dom über den Rhein. Foto: Oliver Berg
Ein Binnenschiff fährt vor dem Dom über den Rhein. Foto: Oliver Berg - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Binnenschiffe dürfen ihre Ladetanks künftig nicht mehr entgasen.
  • Der Bundesrat will ein internationales Übereinkommen modernisieren.
  • Damit soll die Binnenschiffahrt umweltfreundlicher werden.

Zwei auch in der Schweiz gültige internationale Übereinkommen in der Binnenschifffahrt werden modernisiert. So dürfen beispielsweise Schiffe ihre Ladetanks künftig nicht mehr entgasen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Das Verbot wird in das internationale Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) aufgenommen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Befrachter müssen die Kosten für die Entgasung in Zukunft selber tragen. Dies entspreche dem Verursacherprinzip, das dem Übereinkommen zugrunde liege, heisst es in der Botschaft.

Die Ergänzung dieses Abkommens wird dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Ebenfalls befinden wird das Parlament über das neugefasste Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI). Dieses löst das alte Haftungsabkommen aus dem Jahr 1998 ab.

Strassburger Übereinkommen

Beim Strassburger Übereinkommen werden die Höchstsummen der Haftung der Teuerung angepasst. Auch soll gemäss Mitteilung gewährleistet werden, dass das Haftregime vereinheitlicht werden kann. Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Serbien und Ungarn haben das Abkommen bereits ratifiziert. Frankreich und die Schweiz bereiten die Ratifikation vor.

Als Folge dieser Neufassung muss im Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge der Verweis auf das Haftungsübereinkommen aus dem Jahr 1998 angepasst werden. Auch darüber wird letztlich das Parlament entscheiden.

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