Bundesrat will AHV und IV verstärkt digitalisieren
Die Sozialversicherungen sollen einen Online-Zugang erhalten. So sollen Bürgerinnen und Bürger leichter zu ihren Daten kommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für AHV und IV soll es einen Online-Zugang geben, hat der Bundesrat entschieden.
- Mit der Digitalisierung sollen Versicherte leichter zu ihren Beitrags-Daten kommen.
- Gegenüber PDF und Papier sei das nicht nur einfacher, sondern auch günstiger.
Der Bundesrat will das Abfragen und Überprüfen der eigenen AHV- oder IV-Daten einfacher gestalten. Heute sei solches mit erheblichem administrativem Aufwand und mehrwöchigen Wartezeiten verbunden. Denn der Datenaustausch in der 1. Säule sei nicht automatisiert, aber dies soll sich nun ändern.
Verstärkte Digitalisierung bei Sozialversicherungen
Die Kommunikation mit den Versicherten erfolge oft mittels PDF-Dokumenten oder per Post, schreibt der Bundesrat. Mit einer verstärkten Digitalisierung erhofft er sich mehr Effizienz: Versicherte sollen künftig die geleisteten AHV-Beiträge einfach und sicher auf einer Online-Plattform kontrollieren können. Auch eine provisorische Berechnung der zustehenden Leistungen soll man so erhalten können.

Standardisiert werden soll aber auch der elektronische Datenaustausch zwischen den einzelnen Stellen wie Ausgleichskassen oder IV-Stellen. Damit erhofft sich der Bundesrat auch Kosten einzusparen.
Er hat deshalb zuhanden des Parlaments das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschiedet. Darin werden die Rahmenbedingungen für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation für Versicherte, Sozialversicherungen und weitere Akteure definiert.
Neues Einstiegsportal «E-Plattform 1. Säule»
Auch die Anforderungen für die Identitätsnachweise, den Datenschutz und die Datensicherheit werden im Gesetz geregelt. Künftig soll es eine «E-Plattform 1. Säule» geben, wo sich Versicherte einloggen können. Dort sollen Arbeitgeberbeiträge kontrolliert und mögliche Beitragslücken gefunden werden können.

Mit der E-Plattform soll auf Papierverkehr verzichtet und Dokumente wie Rechnungen oder Entscheide digital übermittelt werden. Wer will, könne auch eine automatisierte provisorische Berechnung der AHV-Rente vornehmen. Die neue Plattform baut auf Systemen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) auf und soll von ihr betrieben werden.
Günstiger, freiwillig, aber mit elektronischer Identität
Der Bundesrat betont, dass die Nutzung dieser digitalen Dienste freiwillig bleiben soll. Allerdings müsse man sich mit einer «vom Bundesrat anerkannten elektronischen Identität anzumelden».
Pflicht wird die elektronische Kommunikation lediglich für die Durchführungsstellen und Versicherungen untereinander. Sie müssen den Versicherten auch eine Plattform für die elektronische Kommunikation zur Verfügung stellen.
Die E-Plattform und die integrierten digitalen Dienstleistungen sollen 15 Millionen Franken kosten. Diese werden nicht vom Bund, sondern aus dem Ausgleichsfonds AHVIV /EO bezahlt. Im Gegenzug rechnet der Bundesrat mit massiven Einsparungen: Allein das Porto für Briefe koste pro Jahr 25 Millionen Franken.