Beurkundungen, wie sie beim Hauskauf oder Ehevertrag nötig sind, könnten schweizweit vereinheitlicht werden. Der Bundesrat gibt das Vorhaben zur Diskussion.
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Eine Person unterschreibt ein Dokument. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Beurkundungen sind bisher meistens kantonal geregelt.
  • Eine Vereinheitlichung auf Bundesebene stellt der Bundesrat nun zur Diskussion.
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Der Bundesrat stellt zur Diskussion, ob das Beurkundungsverfahren landesweit vereinheitlicht werden soll. Gemäss dem Bericht einer Groupe de réflexion, den er am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat, wäre dies grundsätzlich möglich.

Allerdings blieb offen, wie die Vereinheitlichung konkret erfolgen könnte. Beurkundungen sind etwa beim Kauf einer Liegenschaft, beim Abschluss eines Ehevertrages oder bei der Gründung einer Gesellschaft notwendig.

Bei zahlreichen dieser Rechtsgeschäfte sind Beurkundungen heute kantonal geregelt. Einheitliche Vorgaben gibt es nur für die öffentliche letztwillige Verfügung, den Erbvertrag oder die Schenkung von Todes wegen.

Vorhaben schon seit Jahren in Arbeit

Vorarbeiten für Anpassungen gab es bereits vor einigen Jahren, wie der Bundesrat in seiner Mitteilung schreibt. 2013 stiess das Vorhaben in einer Vernehmlassung aber teilweise auf Ablehnung.

2016 kam das Bundesamt für Justiz (BJ) zum Schluss, dass eine isolierte Kodifizierung der Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung und die Erweiterung der Freizügigkeit der öffentlichen Urkunde auf Liegenschaftsgeschäfte nicht sinnvoll wäre.

Das BJ setzte daher 2018 die Groupe de réflexion ein mit Vertretern des freiberuflichen Notariats, des Amtsnotariats, der Kantone und der Wissenschaft.

Die Feststellung der Gruppe, dass eine Vereinheitlichung grundsätzlich möglich sei, genügt dem Bundesrat zwar noch nicht für die Ausarbeitung einer Botschaft.

Elektronische Urkunden sollen möglich sein

Der Bericht könne aber Grundlage sein für die Diskussion über eine Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens und Gesetzesarbeiten, die mit Blick auf eine künftige Gründung von Unternehmen ganz auf digitalem Weg, nötig sein könnten, schreibt er. Diese Möglichkeit verlangt der Nationalrat mit einer Motion aus der FDP-Fraktion, der Ständerat muss darüber noch befinden.

Vorwärts machen will der Bundesrat hingegen beim Verfahren, um das Original einer öffentlichen Urkunde elektronisch zu erstellen. Voraussichtlich will er bis Ende Jahr eine Botschaft dazu vorlegen. Die elektronischen Dokumente sollen in einem neu zu schaffenden, nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden.

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