Bundesrat stellt Gasversorgungsgesetz erneut zur Diskussion
Der Bundesrat reagiert auf Kritik am geplanten Gasversorgungsgesetz und will die freie Lieferantenwahl künftig allen Endverbrauchern ermöglichen.

Der Bundesrat reagiert auf Kritik am geplanten Gasversorgungsgesetz. Er will die freie Wahl des Lieferanten nicht mehr nur ab einem bestimmten Jahresverbrauch ermöglichen, sondern für alle Endverbraucher. Seine Pläne hat er erneut in die Vernehmlassung gegeben.
Für den Gasmarkt habe die Schweiz kein Spezialgesetz, im Gegensatz zur Telekommunikation und zum Strom, schrieb der Bundesrat am Freitag. Es gebe weder eine Regulierungsbehörde noch einen Marktgebietsverantwortlichen. Das Fehlen der Gesetzesgrundlage erschwert das Vorbeugen und Bewältigen von Mangellagen.
Die geplante Vorlage hat eine lange Geschichte: 2019 gab der Bundesrat einen ersten Entwurf in die Vernehmlassung. Eine Regulierung des Gasmarktes sei damals grundsätzlich befürwortet worden, schrieb er dazu. Nachdem Russland 2022 die Ukraine angriff und ein Gasmangel drohte, beschloss er neue Eckwerte.
Ziele sollten eine erhöhte Gasversorgungssicherheit dank erneuerbaren Gasen und eine Teilmarktöffnung mit klaren Regeln für Haushalte und Grosskunden sein. Für den Zugang zum freien Markt wollte er zunächst einen Jahresverbrauch von 300 Megawattstunden als Voraussetzung.
Bundesrat will Strommarkt öffnen
Dieser Schwellenwert sei in der 2024 durchgeführten Vernehmlassung auf Kritik gestossen, schrieb der Bundesrat. Neu schlägt er vor, allen Endverbrauchern die freie Wahl des Lieferanten zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Installation eines Zählers mit Fernauslesung.
Die Tarife und Entgelte für die Netznutzung überwacht die künftige Energiekommission (Encom). Auch dieses Gremium soll mit dem neuen Gesetz entstehen. Geplant ist zudem ein unabhängiger Marktverantwortlicher, analog zu Swissgrid im Strommarkt. Doch soll die Netzinfrastruktur nicht diesem Marktverantwortlichen gehören.
Weiter regelt das geplante Gesetz die Sicherstellung der Versorgung, etwa mit der Pflicht, in den Nachbarländern Gas für den Winter einzulagern – die Schweiz hat auf ihrem Boden keine Gasspeicher.
Zugunsten der sicheren Versorgung will der Bundesrat die Vorschriften für den Gasmarkt an jene der EU annähern. Das erleichtere den Handel und die Beziehungen zu den Nachbarländern, schreibt er. Zudem soll das neue Gesetz die Umstellung von fossilem Gas auf erneuerbare Energien begleiten.
Bundesrat verlängert Gasversorgungsverordnung bis Ende 2030
Weil die Versorgungslage mit Gas weiterhin angespannt ist und das Gasversorgungsgesetz noch nicht vorliegt, verlängerte der Bundesrat am Freitag der Bundesrat die Verordnung zur Überwachung und Sicherstellung der Gasversorgung bis Ende 2030.
Erlassen wurde die Verordnung zum ersten Mal nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022. Sie wurde bereits einmal verlängert, bis Ende 2025.