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Bundesrat genehmigt Lärmreduktions-Massnahmen am Flughafen Zürich

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Zürich,

Der Bundesrat hat Massnahmen zur Lärmreduktion am Flughafen Zürich genehmigt, wobei der Fokus besonders auf dem Flugbetrieb nach 23 Uhr liegt.

Flughafen Zürich
Zur Lärmreduktion am Flughafen Zürich hat der Bundesrat nun geplante Massnahmen genehmigt. (Archivbild) - keystone

Der Bundesrat hat geplante Massnahmen zur Lärmreduktion am Flughafen Zürich genehmigt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Flugbetrieb nach 23 Uhr.

Zu den neuen Massnahmen gehört die Einführung deutlich erhöhter Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklassen nach 23 Uhr, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Das Ziel sei, dass die Fluggesellschaften alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzten und leisere Flugzeuge einsetzten.

Der Bundesrat genehmigte eine entsprechende Anpassung des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), wie es weiter hiess. Nun sei in einem zweiten Schritt noch eine Anpassung am Betriebsreglement des Flughafens Zürich erforderlich.

Flughafen Zürich: Auflagen für Verspätungsabbau und Lärmschutz

Weiter enthalte das SIL-Objektblatt neu eine Auflage, die den Flughafen Zürich dazu verpflichte, Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden. Eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen dürfe erst erfolgen, wenn die zulässigen Lärmemmissionen eingehalten seien, hiess es weiter.

Hintergrund für die Anpassung seien mehrere Beschwerden gegen das Betriebsreglement des Flughafens gewesen, die das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2021 gut hiess. Laut Communiqué beauftragte daraufhin das Gericht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), die Nachtlärm- und Verspätungssituationen von 23.00 bis 23.30 Uhr neu zu beurteilen.

Kommentare

User #784 (nicht angemeldet)

Ganz klar ist, ab 23.00h ist Verbot Fluglärm, auch umliegend Orte Bewohner, Umwelt, Vögel absolut Ruhe ist. Nb Feste bis 04.00h, Openairs mehr als 1 Nacht -Art.44 Nachtruhe.

User #9418 (nicht angemeldet)

Fester, die bis 4 Uhr Morgens bewilligt werden müssen aber ebenso abgesagt werden

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