Bundesrat schlägt neues System zur LSVA-Erhebung vor
Das System zur Erhebung der LSVA soll modernisiert werden – ganz nach EU-Standards. Das jetzige System wird 2024 sein technisches Ende erreichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Erhebungssystem der LSVA wird 2024 ein Ende nehmen.
- Nun soll es auf EU-Standards angepasst und modernisiert werden.
Der Bundesrat will das System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) modernisieren. Er hat dazu am Mittwoch die Botschaft zuhanden des Parlaments zu einer Gesetzesänderung sowie zu einem Verpflichtungskredit verabschiedet.
Hintergrund ist, dass das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht und erneuert werden muss. Dies geht aus einer Mitteilung der Landesregierung hervor.
Erfassungsgerät vom BAZG
Seit ihrer Einführung 2001 wird die LSVA mit einem Erfassungsgerät des heutigen Bundesamts für Zoll und Grenzschutz (BAZG) erhoben. Dieses ist nur für die Schweiz und Liechtenstein zugelassen.
Der Verpflichtungskredit ist auf zehn Jahre veranschlagt und beläuft sich den Angaben zufolge auf insgesamt 515 Millionen Franken. Den jährlichen Investitionen von etwas über 50 Millionen Franken stünden Gesamteinnahmen von rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr gegenüber.
Anpassung an EU-Standards
Vorgesehen ist ausserdem eine Anpassung an EU-Standards für die Erfassungsgeräte. Künftig soll auch für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein mit europäischem Standard kompatibles Verfahren angewandt werden. Dies ist heute schon bei ausländischen Lastwagen der Fall. Der Bund erhofft sich dadurch kürzere Warte- und Abfertigungszeiten.
Das BAZG soll gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag kein eigenes Erfassungsgerät mehr herausgeben müssen. Stattdessen sollen das neu wie in der EU Dienstleistungsanbieter tun können.