Der Bundesrat will die Wettbewerbsbehörden reformieren. Ein erster Vorschlag dazu soll bis im ersten Quartal 2024 vorliegen.
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Das Bundeshaus. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat plant, die Wettbewerbsbehörden zu reformieren.
  • Einen ersten Vorschlag dafür will er bis 2024 auf dem Tisch haben.
  • Vor gut einem Jahr wurde das Fehlen einer solchen Reform kritisiert.
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Der Bundesrat will die Schweizer Wettbewerbsbehörden reformieren. Bis im ersten Quartal 2024 will er einen Vorschlag dafür auf dem Tisch haben. Der Anstoss für diese Pläne kam aus der Vernehmlassung zu Änderungen im Kartellgesetz.

Breite Kreise hätten in der vor gut einem Jahr durchgeführten Vernehmlassung das Fehlen einer Reform der Wettbewerbskommission und deren Sekretariat kritisiert, schrieb der Bundesrat am Freitag. Er beauftragte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) nun, einen Vorschlag auszuarbeiten.

Die Forderung nach einer Reform der Wettbewerbsinstitutionen sei breit abgestützt, schrieb der Bundesrat dazu. Das WBF wolle dabei mehrere Möglichkeiten prüfen, unabhängige Experten einsetzen und breite Kreise anhören.

Bundesrat will Prüfstandard anpassen

Schneller vorankommen soll die Teilrevision des Kartellgesetzes. Ihr Kern ist die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle. Mit dem Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum «Significant Impediment to Effective Competition»-Test (Siec-Test) soll der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst werden.

Mit dem Siec-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden, wenn sie zu einer «erheblichen» Behinderung des Wettbewerbs führen. Unter dem heute geltenden Prüfstandard ist dies erst möglich, wenn durch eine Fusion der wirksame Wettbewerb «vollständig» beseitigt wird.

Die Vorlage sei in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen, schrieb der Bundesrat. Er will die Botschaft ans Parlament im zweiten Quartal des laufenden Jahres verabschieden.

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