Die neue Jagdverordnung regelt den Wolfsabschuss und den Herdenschutz neu. Jäger dürfen nun eher einschreiten, wenn ein Wolf Nutztiere reisst.
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Der Wolfsschutz wird nun auf Verordnungsebene gelockert. (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine neue Jagdverordnung passt Regelungen rund um den Wolf an.
  • Neu dürfen Kantone die Wolfsbestände bereits ab zehn gerissenen Tieren regulieren.
  • Die neue Verordnung tritt am 15. Juli in Kraft.

Ab dem 15. Juli dürfen Kantone bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die neue Jagdverordnung in rund zwei Wochen in Kraft zu setzen.

Bisher lag die Schwelle bei 15 gerissenen Tieren, damit Kantone Wölfe abschiessen durften. Zudem wird bei gerissenen grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden und Lamas die Verordnung präzisiert. Drei Risse reichen aus, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden kann.

Abhängig von den Herdenschutzmassnahmen

Risse sollen wie bisher nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztieren angerichtet haben, werden neue Schwellen eingeführt. Die Schadenschwelle soll neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat liegen.

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Ein Wolf auf einer Wiese. - Keystone

Mit der Verordnungsanpassung wird aber auch der Herdenschutz gestärkt. So wird neu etwa die elektrische Verstärkung von Weidezäunen finanziell unterstützt. Die Kantone erhalten entsprechend mehr Geld vom Bund für spezifische Schutzmassnahmen.

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