Bundesrat

Bundesrat legt EU-Paket dem Parlament vor

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Mit einigen Ergänzungen nach der Vernehmlassung überweist der Bundesrat die «Bilateralen III» ans Parlament. Es beharrt auf einem fakultativen Referendum.

Medienkonferenz zur Botschaft zum EU-Vertragspaket mit Bundespräsident Guy Parmelin, Aussenminister Ignazio Cassis und Justizminister Beat Jans.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat überweist die Botschaft zum EU-Paket ans Parlament.
  • Es enthält vier Bundesbeschlüsse: Die weiterentwickelten plus drei neue Abkommen.
  • Er schlägt ein fakultatives Referendum vor.

14.40: Was sind die Folgen, wenn die Verträge scheitern sollten, das Volk sie ablehnt?

Bundespräsident Parmelin weist darauf hin, dass nun das Parlament am Zug sei. Die Verträge seien nach Auffassung des Bundesrats ausgewogen.

14.27: Wenn – gemäss Bundesrat – die Vorteile überwiegen, was sind dann die Nachteile?

Eine rechtliche Verkomplizierung, welche aber gleichzeitig ein Vorteil der rechtlichen Absicherung sei, antwortet Cassis. Dass es nicht nur wirtschaftliche Verträge, sondern auch Verträge zur Personenfreizügigkeit seien. Mit denen man ja schon immer etwas Mühe gehabt.

14.23: Wie schnell soll es im Parlament aus Sicht des Bundesrats vorwärtsgehen? Hat man die EU darauf hingewiesen, dass es länger dauern könnte?

Der Bundesrat werde das Tempo nicht diktieren, so Bundesrat Cassis. Das Parlament werde sich selbst organisieren. Es gebe aber noch keine Termine. Eine Volksabstimmung werde wohl erst in der neuen Legislatur stattfinden (also nach Herbst 2027).

14.18: Widerspricht die Studie von «Autonomie Suisse» nicht der Darstellung des Bundesrats? Die Studie kommt zu Schluss, dass der wirtschaftliche Vorteil des EU-Pakets klein sei.

Es gebe verschiedene Studien, sagt Bundesrat Jans. Unter anderem auch solche, die zeigten, dass die Schweiz heute viel besser dastehe als vor den «Bilateralen».

14.14: Hat der Bundesrat einen «Plan B», falls das Stimmvolk die 10-Millionen-Schweiz-Initiative der SVP annimmt? Dazu habe es schon viele Fragen gegeben, entgegnet Bundesrat Cassis, und verweist auf die kommende Medienkonferenz zur Initiative.

14.08: Die Fragerunde beginnt. Was sind die entscheidenden Anpassungen seit der Vernehmlassung?

Bundesrat Cassis hebt das «Decision shaping» hervor: die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit, wenn Änderungen anstehen. Insbesondere im Zusammenhang mit der «dynamischen Rechtsübernahme».

14.02: Die Schutzklausel habe man aus Sicht der Schweiz massgeblich verbessert, sagt Justizminister Jans.

Jetzt wird es juristisch: Jans widerspricht der Darstellung, dass die Schweiz 8000 Gesetze übernehmen müsse. Es gehe um 15 substanzielle und 21 geringfügige Gesetzesanpassungen.

Und: Die Anforderungen für ein obligatorisches Referendum seien nicht erfüllt.

13.58: Eine Einwanderung in die Sozialwerke werde es nicht geben, so Jans. Die Personenfreizügigkeit sei an die Erwerbstätigkeit gebunden.

Die vorliegende Lösung erlaube es, Missbrauch zu verhindern beziehungsweise dagegen vorzugehen. Ein Daueraufenthaltsrecht sei nicht Teil der Personenfreizügigkeit. Jans rechnet mit 4000 bis 20'000 Anträgen pro Jahr.

13.56: Die Schweiz schliesse seit Jahrzehnten Verträge ab, die hochgradig auf die Interessen der Schweiz zugeschnitten seien, sagt Justizminister Beat Jans. Die EU-Verträge seien das Ergebnis eines gemeinsamen Efforts: Der Departemente, der Kantone, der Sozialpartner und vieler mehr.

13.55: Das Ziel sei nach 18 Jahren Diskussion und 13 Jahren Verhandlungen erreicht, sagt Bundesrat Cassis.

13.52: Das Ziel sei einfach, sagt Aussenminister Ignazio Cassis: Gleich lange Spiesse und gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer.

«Dynamische Rechtsübernahme» bedeute nicht «automatisch», betont Cassis. Die Schweiz entscheide, das Volk behalte sein Referendumsrecht. Kein demokratisches Recht werde beschnitten. In einem Streitfall entscheide ein paritätisch zusammengesetztes Gericht mit Schweizer und EU-Richtern.

13.40: Bundespräsident Guy Parmelin startet zunächst mit einem Rückblick, wie es überhaupt zu diesem EU-Paket gekommen ist. Auslöser war der Abbruch der Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen im Mai 2021.

Nun wolle der Bundesrat Stabilität in die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU bringen. Das sei mit diesen Verträgen und der nationalen Umsetzung möglich. Gleichzeitig werde die Unabhängigkeit der Schweiz und ihrer Institutionen gewährleistet.

Die Ausgangslage

«Das Paket liegt im Interesse der Schweiz», hält der Bundesrat in seiner Mitteilung fest. Heute hat er die Botschaft zu den «Bilateralen III» ans Parlament verabschiedet, welches sich nun auch offiziell damit befassen kann. Die Meinungen dürften indes grösstenteils gemacht sein.

Bundespräsident Guy Parmelin, Aussenminister Ignazio Cassis und Justizminister Beat Jans präsentieren die Vorlage. Anfang Dezember letzten Jahres hat der Bundesrat bereits einige Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung präsentiert. Nun legt er sich insbesondere auch fest bezüglich der Struktur: Diese ist entscheidend für allfällige Volksabstimmungen.

EU-Paket: Bundesrat bleibt beim fakultativen Referendum

Einerseits gliedert der Bundesrat das Paket in vier Bundesbeschlüsse. Diese könnten wohl theoretisch auch separat angenommen oder abgelehnt werden – auch wenn die EU solches kritisch beäugt. Im ersten Bundesbeschluss «Stabilisierung» fasst der Bundesrat die Anpassungen an bestehenden Abkommen zusammen: Binnenmarkt, staatliche Beihilfen, Teilnahme an EU-Programmen und der Kohäsionsbeitrag.

Parmelin von der Leyen
Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnen das bilaterale Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU, am 2. März in Brüssel. - keystone

Die drei neuen Abkommen werden in separaten Bundesbeschlüssen dem Parlament vorgelegt. Diese sind das Stromabkommen, die Lebensmittelsicherheit und der Bereich Gesundheit.

Der Bundesrat schlägt weiterhin für das Paket Schweiz-EU ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vor. Das heisst einerseits, dass für ein Referendum – und damit eine Volksabstimmung – Unterschriften gesammelt werden müssten. Andererseits bedeutet es auch, dass das Ständemehr keine Rolle spielt bei einer solchen Abstimmung.

Schweiz EU
Die Bilateralen III sorgen bereits lange vor der Abstimmung für intensive Diskussionen. - keystone

Die Kompass-Initiative möchte dies ändern und ein obligatorisches Referendum erzwingen. Damit wäre dann auch ein Ständemehr notwendig. Doch aktuell ist die Abstimmung über die Kompass-Initiative erst nach einer allfälligen Abstimmung über das EU-Paket vorgesehen.

Drei neue Bundesgesetze und 36 Anpassungen

Gegenüber der Vernehmlassung sollen nun noch drei weitere Gesetze angepasst werden. Total wären es nun 36 Anpassungen in Bundesgesetzen, wovon 15 substanziell und 21 geringfügig seien, schreibt der Bundesrat.

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Drei Gesetze sollen neu geschaffen werden: zur Überwachung staatlicher Beihilfen, zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den sogenannten Kohäsionsbeiträgen der Schweiz an die EU.

Kommentare

User #1672 (nicht angemeldet)

Sie probieren es durchzudrücken. Wer klug ist der hat in Aktien und Gold investiert. Sonst kommt der Hammer der Armut.

Medicine-1

Lest den artikel vom bauernverband. Ist an den preiserhöhungen die EU schuld oder der rechtsgerichtete trump☝️?

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