Bundesrat

Bundesrat will Anwendung von Notrecht transparenter machen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will die Anwendung von Notrecht künftig gesetzlich verankern und detailliert begründen. Er unterstützt einen entsprechenden Vorstoss aus dem Parlament. Eine detaillierte Begründung von Notverordnungen lehnt die Landesregierung allerdings ab.

Notrecht
Bundesrat will Anwendung von Notrecht transparenter machen. - keystone

Verschiedene Bundesgesetze sehen explizit vor, dass der Bundesrat zur Bewältigung einer Krise in gewissen Bereichen Massnahmen ergreifen darf, die vom geltenden Recht abweichen.

Beispielsweise sehe das Epidemiengesetz (EpG) vor, dass der Bundesrat die Verbreitung übertragbarer Krankheiten in einer ausserordentlichen Lage mit den dafür notwendigen Massnahmen bekämpfen kann, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom Freitag.

Allerdings hat der Bundesrat in einer solchen Situation eine erhöhte Begründungs- und Rechtfertigungspflicht. Zuletzt hatte das Parlament dazu einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser soll das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) mit einer Begründungspflicht des Bundesrates beim Erlass von Notrecht ergänzen.

Demnach soll der Bundesrat künftig erklären müssen, warum er in einem bestimmten Fall Notrecht anwenden will, wie sich dies auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auswirkt und ob es mit höherem Recht vereinbar ist.

Eine solche neue Begründungspflicht beim Erlass von Notrecht schaffe «mehr Transparenz für die Öffentlichkeit, ohne dass der Bundesrat seine Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten verliert», so die Landesregierung. Deshalb unterstütze sie den Vorschlag des Parlaments.

Im Bereich der Notverordnungen, die sich auf vom Parlament erlassene Bundesgesetze stützen, lehnt der Bundesrat eine detaillierte rechtliche Begründung allerdings ab. Denn in den genannten Fällen habe das Parlament «dem Bundesrat bewusst den notwendigen Handlungsspielraum für die Bewältigung von Krisen eingeräumt». Zu einer Machtverschiebung von der Legislative zur Exekutive komme es somit nicht.

Notrecht darf der Bundesrat nur erlassen, wenn die Wahrung der Interessen des Landes dies erfordert, wenn er eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung abwenden muss oder wenn er die innere oder äussere Sicherheit nicht anders gewährleisten kann.

Dies war etwa im Zweiten Weltkrieg ab 1939 der Fall, als der Bundesrat beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Militär und Staatsschutz per Notverordnungen regierte. Ein weiteres Beispiel ist die Covid-19-Pandemie von 2020 bis 2022, als der Bundesrat Lockdowns und weitreichende Wirtschaftshilfen verordnete.

Kommentare

User #4036 (nicht angemeldet)

Es gab überhaupt KEINE "Krise". Die war komplett ausgedacht, einfach passend herbei fantasiert.

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