Bundesrat übergibt EU-Vertragspaket dem Parlament
Das Parlament übernimmt die Führung im EU-Dossier. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum EU-Vertragspaket gutgeheissen und zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.

Mit dem Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz – EU (Bilaterale III)» wolle der Bundesrat den bewährten bilateralen Weg stabilisieren und zukunftsfähig machen, teilte die Landesregierung mit. Zudem seien angesichts der angespannten geopolitischen Lage stabile und verlässliche Beziehungen zu den europäischen Nachbarstaaten von «strategischer Bedeutung».
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage habe der Bundesrat drei weitere Gesetze angepasst. Diese betreffen die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping», wie es weiter hiess. Darunter ist die Mitwirkung der Schweiz am EU-Gesetzgebungsverfahren in den Bereichen zu verstehen, an welchen die Schweiz künftig teilnehmen soll.
Das Parlament wird sich gemäss Unterlagen mit drei neuen Gesetzen befassen müssen: zur Überwachung staatlicher Beihilfen, zur Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den Beiträgen der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa. Zudem beantrage der Bundesrat vier Verpflichtungskredite.
36 bestehende Bundesgesetze müssten weiter angepasst werden, davon 15 von «substanziellem» und 21 von «geringfügigem» Ausmass. Im Rahmen des Pakets seien 94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter für die Schweiz relevant. Die Details dazu erklärt die Regierung dem Gesetzgeber in der 1086-seitigen Botschaft, die veröffentlicht wurde.
Wie bereits im Juni beschlossen, schnürt der Bundesrat das Vertragspaket auf und unterbreitet dem Parlament vier Bundesbeschlüsse: einen betreffend die Stabilisierung der bestehenden Abkommen und je einen zu den drei neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Der Bundesrat hält ebenfalls an seinem Entscheid fest, die Verträge dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dies bedeutet, dass bei einer allfälligen Volksabstimmung einzig das Volksmehr und nicht auch das Ständemehr über den Ausgang der Abstimmung entscheidet. Definitiv darüber entscheiden wird ebenfalls das Parlament.
Mit der Vorlage wird laut dem Bundesrat der bewährte bilaterale Weg stabilisiert und zukunftsfähig gemacht. Sie gewährleiste die Kontinuität der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zur EU, der «wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz».
Weiter ist aus Sicht der Regierung der eingeschlagene Weg weiterhin die «beste Option» für die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Das nun vorliegende Vertragspaket knüpfe an die bestehenden bilateralen Abkommen I und II an. Der Bundesrat nennt das Paket daher auch Bilaterale III.










