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Ständerat will keine vorgezogene Abstimmung über Kompass-Initiative

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Bern,

Der Ständerat hat sich gegen eine den EU-Verträgen vorgezogene Abstimmung über die Kompass-Initiative ausgesprochen, aber nur knapp. Das Geschäft ist damit vom Tisch, aber nicht die Diskussion um die Notwendigkeit des Ständemehrs zu den EU-Verträgen.

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Der Ständeratssaal während einer Session. (Archivbild) - keystone

Martin Schmid (FDP/GR) hätte mit der Motion die Kompass-Initiative noch vor einer eventuellen Volksabstimmung über die neuen Verträge mit der EU vors Volk bringen wollen. Die Initiative fordert, dass sämtliche Staatsverträge, welche die Übernahme von wichtigen Recht setzenden Bestimmungen vorsehen, von Volk und Ständen gutgeheissen werden müssen.

Die am Montag von Bundespräsident Guy Parmelin mitunterzeichneten Verträge zwischen der Schweiz und der EU berührten zentrale Bereiche der Souveränität, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der direkten Demokratie, begründete Schmid seinen Vorstoss.

«Es geht um eine staatspolitische Klärung der Abstimmungskaskade. Würde die Kompass-Initiative später angenommen als die bilateralen Verträge, haben diese keinen Besitzstand», sagte er mit Blick auf die im Initiativtext vorhandene Rückwirkungsklausel.

Die kleine Kammer lehnte den Vorstoss schlussendlich mit 22 gegen 23 Stimmen sehr knapp ab. Die Frage sei, ob man «die Spielregeln» mit dieser Motion ändern wolle, gab Benedikt Würth (Mitte/SG) zu bedenken. Es komme nun einmal vor, dass man eine bundesrätliche Vorlage und parallel dazu eine Initiative habe. Bewährte Fahrpläne sollten damit nicht übersteuert werden können.

Ende November 2025 hatte die Landesregierung bekanntgegeben, dass sie die neuen Verträge zwischen der Schweiz und der EU nicht dem obligatorischen, sondern nur dem fakultativen Referendum unterstellen will. Der Bundesrat sprach sich zudem gegen die Kompass-Initiative und einen Gegenvorschlag aus.

Für seine Haltung machte der Bundesrat rechtliche Gründe geltend. Die Bundesverfassung sehe in derartigen Fällen kein obligatorisches Referendum vor. Eine Ausnahme sei nur angezeigt, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag einen schwerwiegenden Eingriff in die innere Struktur der Schweiz oder eine grundlegende Neuorientierung der Aussenpolitik bewirke. Dies sei bei den Verträgen mit der EU nicht der Fall.

Unabhängig von der Kompass-Initiative wird über jene Frage noch das Parlament zu entscheiden haben.

Kommentare

User #4317 (nicht angemeldet)

Die Initianten haben den Kompass völlig verloren!

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