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    Bundesrat hebt Sanktionen gegen Syrien ab heute auf

    Redaktion
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    Bern,

    Nachdem die EU die Sanktionen gegen Syrien bereits im Mai aufgehoben hatte, zieht nun auch der Bundesrat nach.

    Ahmed al-Scharaa
    Ab heute um 18 Uhr hebt die Schweiz die Sanktionen gegenüber Syrien (im Bild Syriens de facto Leader Ahmed al-Scharaa) auf. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesrat hebt Sanktionen gegen Syrien per sofort auf.
    • Ziel ist die Förderung von Syriens wirtschaftlicher Erholung und politischem Übergang.
    • Sanktionen gegen Assad-nahe Personen und Rüstungsexporte bleiben weiterhin bestehen.

    Der Bundesrat hat entschieden, die Beschränkungen in verschiedenen Bereichen aufzuheben. So etwa bei der Erbringung von bestimmten Finanzdienstleistungen, beim Handel mit Edelmetallen und bei der Ausfuhr von Luxusgütern.

    Zuvor hatte er die Sanktionen gegen Syrien bereits Anfang März 2025 ein erstes Mal gelockert.

    Auch syrische Zentralbank von der Liste gestrichen

    Ausserdem wurden 24 Organisationen von der Liste der Organisationen gestrichen, deren Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gesperrt sind. Darunter die syrische Zentralbank. Damit schliesst sich der Bundesrat einem EU-Beschluss an.

    Mit dem heutigen Entscheid sollen die wirtschaftliche Erholung des Landes sowie ein inklusiver und friedlicher politischer Übergang gefördert werden.

    Gezielten Sanktionen gegenüber Personen und Organisationen, die mit der ehemaligen Regierung von Baschar al-Assad in Verbindung stehen, bleiben in Kraft. Genauso wie die Ausfuhrbeschränkungen für Rüstungsgüter sowie für Güter, die zur Repression und zu Überwachungszwecken eingesetzt werden.

    Sanktionen dauerten 14 Jahren lang an

    Der Bundesrat hatte am im Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen wurden auch die Schweizer Sanktionen gegenüber Syrien durch den Bundesrat mehrmals angepasst.

    Diese Sanktionen wurden aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen. Sie richteten sich gegen die Assad-Regierung, die am 8. Dezember 2024 entmachtet wurde.

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    Kommentare

    User #4067 (nicht angemeldet)

    Nach so einen Attentat in einer Kirche von Damaskus sollte der Bundesrat seinen Entscheid überdenken und sich die frage stellen: können in diesem Land alle Menschen in frieden leben? Bis heute wohl kaum.

    User #1199 (nicht angemeldet)

    Bedeutet das, dass Assad jetzt ungestraft in die Schweiz einreisen kann?

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