Katastrophen kennen keine Landesgrenzen. Die Schweiz will dem EU-Krisenmechanismus beitreten – damit könnten Naturkatastrophen besser bewältigt werden.
Überschwemmung Schweiz
Mit dem EU-Katastrophenschutzverfahren könnten Krisensituationen nach Naturkatastrophen besser bewältigt werden. (Symbolbild) - keystone

Die Schweiz soll Mitglied des EU-Katastrophenschutzverfahrens werden. Das verlangt das Parlament. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer entsprechenden Motion von Michel Matter (GLP/GE) oppositionslos zugestimmt.

Das Verfahren biete entsprechende Koordinierungs- und Reaktionsmittel, mit denen Notlagen nach Naturkatastrophen besser bewältigt werden könnten, erläuterte Kommissionssprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL).

Katastrophen kennten keine Landesgrenzen, auch die Schweiz könnten sie treffen. Durch eine länderübergreifende Solidarität hätte man eine Rückversicherung in Katastrophenfällen.

Teilnahme verstärke Bevölkerungs- und Zivilschutz

Bereits heute arbeite die Schweiz mit entsprechenden Organisationen zusammen. Mit der Teilnahme sei die Zusammenarbeit aber abgesichert. Im Fall eines gravierenden Ereignisses hätte die Schweiz vollen Zugang zu den Reaktionskapazitäten der aktuell teilnehmenden 27 EU-Staaten und acht Nicht-EU-Staaten sowie zum länderübergreifenden Fachwissen, zu den Ausbildungsprogrammen und zu den Expertennetzwerken.

Auch der Bundesrat zeigte sich einverstanden mit der Motion. Eine Teilnahme stärke den nationalen Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, sagte Bundesrätin Viola Amherd. Der Bundesrat muss den Antrag für den Beitritt nun vorbereiten.

Das Verfahren wurde 2001 von der EU eingeführt. Mehrere Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeiten dieses Verfahrens vermehrt genutzt. So wurden etwa Löschfahrzeuge auf dem Gebiet von Nachbarstaaten eingesetzt.

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