Bundesrat: Auch Elektro-LKWs sollen LSVA zahlen
Der Bundesrat will auch Elektro-Lastwagen die LSVA zahlen lassen: Sonst sinken die Einnahmen. Anreize fürs Verlagerungsziel soll es weiterhin geben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat schlägt für die LSVA eine Gesetzesänderung vor.
- Neu sollen auch Elektro-Lastwagen die Abgabe entrichten müssen.
- Zudem wird die LSVA für Euro-VI- und Euro-VII-Verbrennungsmotoren teurer.
Mit der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) nimmt der Bund je länger, je weniger Geld ein. «Schuld» ist der technische Fortschritt: Mittlerweile befinden sich fast 90 Prozent der in der Schweiz verkehrenden LKWs in der günstigsten, also «saubersten» Abgabekategorie. Immer mehr Lastwagen sind gar von der LSVA befreit, weil sie mit Batterie oder Wasserstoff angetrieben werden.
Elektro-LKWs sollen ebenfalls LSVA zahlen
Brummis, die statt brummen nur noch summen: Das ist gut für die Umwelt und Ortschaften mit Durchgangsverkehr. Aber schlecht für die Kasse und das Verlagerungsziel auf die Schiene. Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat das Tarifsystem deshalb neu ausrichten.

Ab 2029 sollen darum auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung entschieden. Dies, obwohl die Partei von Verkehrsminister Albert Rösti, die SVP, sich in der Vernehmlassung dagegen ausgesprochen hatte.
Um weiterhin einen Anreiz zu haben, die Lastwagenflotten zu modernisieren und von Verbrennungsmotoren wegzukommen, soll eine Übergangsfrist gelten. Bis 2035 können so elektrisch angetriebene LKWs von Rabatten auf die LSVA profitieren. Auch dies hatte die SVP abgelehnt, die meisten anderen Vernehmlassungsteilnehmer wie etwa Economiesuisse aber befürwortet.
Verbrennungsmotoren werden zurückgestuft
Für mehr Einnahmen und weitere Anreize zu sorgen, werden die Fahrzeuge mit den am meisten verbreiteten Verbrennungsmotoren teurer. LKWs, die die Abgasnorm Euro-VI erfüllen, rutschen so von der günstigsten in die zweitgünstigste LSVA-Kategorie. Auch die, an sich umweltfreundlicheren, Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt.

Um für Euro-VII-Motoren dennoch einen Vorteil zu schaffen, sollen diese analog zu den Elektro-Motoren bis 2025 von Rabatten profitieren.
Der Bundesrat will künftig die Einteilung in die Abgabekategorien mindestens sieben Jahre im Voraus festlegen. Das diene der Planungssicherheit der Transportunternehmen. Planungssicherheit war auch ein Ziel der Gesetzesrevision und wurde in der Vernehmlassung ebenfalls immer wieder als elementar hervorgehoben.
Ferner betont der Bundesrat, dass die vorliegende Revision im Einklang mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU sei. Die LSVA wird seit 2001 auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen erhoben. Die Einnahmen fliessen zu zwei Dritteln an den Bund und einem Drittel an die Kantone. 2024 kamen insgesamt 1,8 Milliarden Franken zusammen.