Die Datenerhebung für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird digitalisiert und ausgelagert.
Verkehr
Schwerverkehr. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Die Datenerhebung für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird an zugelassene und einen beauftragten Anbieter ausgelagert. Der gesamte Datenaustausch zwischen den Abgabepflichtigen, diesen Anbietern und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) läuft automatisch und digital.

Der Bundesrat hat das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz und die entsprechende Verordnung auf den 1. Mai in Kraft gesetzt, wie er am Mittwoch mitteilte. Sie dienen der technischen Modernisierung des Erhebungssystems und der Harmonisierung mit ausländischen Mautsystemen.

Das BAZG, welches die LSVA einzieht, muss damit kein eigenes Erfassungsgerät herausgeben. Wie in der EU obliegt diese Aufgabe privaten zugelassenen und beauftragten Anbietern. Im revidierten Gesetz stehen die Zulassungen für die Anbieter im Fokus. Die Fahrzeuge müssen weiterhin mit einem Erfassungsgerät ausgestattet sein. Die Höhe der Abgabe bleibt unverändert.

Zugelassene Anbieter können ab Mai beantragen

Mit der Inkraftsetzung ab Mai können Anbieter beim BAZG eine Zulassung beantragen. Für Lastwagenhalterinnen und -halter sollte das neue Erfassungssystem ab 2025 nutzbar sein.

Der gesamte Datenaustausch wird dabei digitalisiert. Die von den Erfassungsanbietern erhobenen Daten gelangen elektronisch ans BAZG. Dieses berechnet die Abgabe und leitet die Veranlagungsverfügung ebenfalls elektronisch an die Transporteure weiter. Dadurch sinkt der Aufwand gemäss dem Bundesrat beim BAZG und den Abgabepflichtigen.

Die zugelassenen Anbieter sind in der Kundenwahl und Preisgestaltung frei. Der beauftragte Anbieter dagegen stellt seine Dienste allen abgabepflichtigen Personen kostenlos zur Verfügung. Das BAZG vergab den Auftrag an die Firma Natras. Damit entsteht ein Grundangebot für jene, welche keinen zugelassenen Anbieter beauftragen wollen oder können.

Einnahmen aus LSVA belaufen sich auf 1,7 Milliarden Franken

In der Schweiz sind rund 12'000 Halterinnen und Halter mit ihren etwa 50'000 Fahrzeugen der LSVA unterstellt. Elektrisch betriebene Fahrzeuge unterstehen bis auf Weiteres nicht der LSVA. Im Warentransport müssen die Betreiber dennoch die gefahrenen Kilometer erheben, damit sich die Kosten zulasten der Allgemeinheit ermitteln lassen.

Die Einnahmen aus der LSVA beliefen sich 2022 auf 1,7 Milliarden Franken. Ein Drittel davon fliesst an die Kantone, der Rest an den Bund. Der Bund legt den Grossteil seiner LSVA-Einnahmen in den Bahninfrastrukturfonds.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratFrankenGesetz1. MaiDatenEU