Die Gesundheitskommission des Nationalrats will einige Änderungen an den Bestimmungen zum Covid-19-Gesetz vornehmen: Test sollen Sache des Bundes sein.
covid-19-gesetz
Der Bund soll laut der Gesundheitskommission des Nationalrats die Kosten für Corona-Tests weiterhin übernehmen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Bestimmungen zum Covid-19-Gesetz sollen geändert werden.
  • Für die Gesundheitskommission des Nationalrats sollen Tests Sache des Bundes sein.

Der Bund soll die Kosten für Corona-Tests weiterhin übernehmen. Dieser Meinung ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N).

Die Kommission trat mit 18 zu 5 Stimmen auf die Vorlage zur Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes ein. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Die Vorlage soll sicherstellen, dass dem Bund weiterhin «einzelne bewährte Instrumente» zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Seit der Rückkehr zur normalen Lage per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie.

Testkapazitäten wichtiger Pfeiler der Pandemiebewältigung

Ein wichtiger Pfeiler im Kampf gegen das Virus ist laut Kommission ein einfacher und rascher Zugang zu Covid-19-Tests. In den Wintermonaten soll die Verantwortung für das Testregime und die Finanzierung beim Bund bleiben. Die Kommission befürchtet ansonsten ein System von 26 verschiedenen kantonalen Regelungen.

Eine Kommissionsminderheit beantragt wie der Bundesrat, dass der Bund noch bis Ende März 2023 die Teststrategie festlegt. Ab dem 1. Januar 2023 sollen jedoch die Kantone die Testkosten tragen.

Bei übrigen Punkten mit Bundesrat einverstanden

Bei den übrigen Punkten folgte die Kommission den Anträgen des Bundesrates, wie es weiter hiess. Sie unterstützt insbesondere die gesetzlichen Grundlagen für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten und die SwissCovid-App. Auch die Weiterführung der spezifischen Massnahmen zum Schutz von vulnerablen Arbeitnehmenden wird begrüsst.

Unbestritten blieben die vorgesehenen Massnahmen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln sowie im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen. Eine Minderheit beantragt die Weiterführung der Massnahmen in den Bereichen Kultur, Härtefälle für Unternehmen, Erwerbsausfallentschädigung, Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitsentschädigung.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Handlungsinstrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie sollen bleiben: Nach Auffassung der Mehrheit sollen sie bis im Sommer 2024 verlängert werden. Minderheiten halten hingegen eine Verlängerung bis März 2023 respektive Sommer 2023 für ausreichend.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Covid-19-GesetzBundesratGesetzCoronavirus