Beim Ausbau der Wasserkraft gibt es laut dem Bund viele Hürden
Ein aktueller Bericht des Bundes zeigt, dass die Betreiber von grossen Wasserkraftwerken dem Ausbau ihrer Einrichtungen mit Skepsis gegenüberstehen.

Viel theoretisches Potenzial, aber ebenso viele Hindernisse für die Realisierung: Die Betreibenden von grossen Wasserkraftwerken stehen dem Ausbau ihrer Anlagen skeptisch gegenüber. Das zeigt ein neuer Bericht des Bundes.
Im Auftrag des Nationalrats führte das Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit dem Schweizerischen Wasserwirtschaftsverband eine Umfrage bei den Kraftwerksbetreibenden und den Kantonen durch.
82 der 190 Grosswasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von mindestens 10 Megawatt nahmen daran teil. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht am Freitag gutgeheissen.
Ausbau könnte Strombedarf decken
Die Ergebnisse zeigen ein «erhebliches» Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei 61 grossen Wasserkraftwerken. Konkret könnten solche Ausbauten den jährlichen Strombedarf von rund 270'000 durchschnittlichen Haushalten in der Schweiz decken.
Der allergrösste Teil könnte mit Staumauererhöhungen, der Fassung neuer Zuflüsse oder der Erhöhung der Ausbauwassermenge und der Leistung erreicht werden, wie es im Bericht hiess. Allerdings seien diese Massnahmen mit zusätzlichen Eingriffen in die Umwelt verbunden.
Potenzialausschöpfung steht entgegen
Neben umweltrechtlichen Vorschriften gibt es gemäss Umfrageergebnissen weitere Hindernisse für den Ausbau der Grosswasserkraft. Die Betreibenden nannten beispielsweise Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Auslaufen der Konzessionen, der Rentabilität sowie allfällige Beschwerden und Einsprachen.
All dies stehe einer Ausschöpfung des Potenzials entgegen. Der Bericht plädiert indirekt dafür, die Förderung der Wasserkraft auszubauen oder die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Das Parlament berät derzeit eine entsprechende Vorlage, den sogenannten Beschleunigungserlass. Dieser ist jedoch umstritten – insbesondere wegen der geplanten Abschwächung des Verbandsbeschwerderechts.