Wasserkraft

Innertkirchen kritisiert Wasserkraft-Abkommen der KWO heftig

Die Gemeinde Innertkirchen übt Kritik an dem Anfang Dezember errungenen Wasserkraft-Kompromiss zu Ausgleichsmassnahmen. Die Standortgemeinde von wichtigen Wasserkraft-Ausbauprojekten im Berner Oberland fühlt sich übergangen.

Das geplante Wasserkraftprojekt an der Trift sorgt in der Standortgemeinde Innertkirchen für rote Köpfe. (Archivbild)
Das geplante Wasserkraftprojekt an der Trift sorgt in der Standortgemeinde Innertkirchen für rote Köpfe. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Anfang Dezember feierten die Kraftwerke Oberhasli (KWO), der Kanton Bern und mehrere grosse Umweltverbände die getroffene Vereinbarung zu Ausgleichsmassnahmen für Wasserkraftausbauten als «Pionierleistung».

Die vereinbarten zusätzlichen ökologischen Ausgleichsmassnahmen sollen den Weg frei machen für den Neubau des Speichersees und des Kraftwerks Trift im Gadmental sowie die Vergrösserung des Grimselsees. Weiter legen sie den Grundstein für das Oberaarsee-Projekt.

Im Gegenzug einigten sich die Beteiligten unter anderem auf Nutzungsverzichte diverser Fliessgewässer und Abschnitte für die Stromproduktion, Beitragsleistungen der KWO zum Rückbau von Fassungsbauwerken an der Simme und an der Emme, Bau- und Nutzungsbeschränkungen für drei Gletschervorfelder sowie die Errichtung einer von der KWO finanzierten Umweltstiftung. Grosse Umweltverbände haben zugesichert, auf Beschwerden zu verzichten.

In der KWO-Standortgemeinde Innertkirchen kommt die Vereinbarung schlecht an, wie aus einer Mitteilung vom Montag hervorgeht. Die Gemeinde fühlt sich übergangen, nicht zuletzt deshalb, weil sie sich seit Jahren gegen neue Schutzgebiete stellt, die aus ihrer Sicht eine wirtschaftliche und touristische Entwicklung verhindern würden.

Der Kanton habe sich beispielsweise beim Vorfeld des Steingletschers herrenloses Land «einverleibt» und der KWO als ökologische Ausgleichsfläche zugesprochen, schreibt die Gemeinde.

Nur ein paar Tage nach Bekanntwerden der Ausgleichs-Vereinbarung schickte der Kanton Bern eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung, wonach zukünftig herrenloses Land nicht mehr dem Kanton, sondern den Gemeinden gehören soll.

Innertkirchen fühlte sich übertölpelt. «Dieses Vorgehen ist widersprüchlich und verletzt Treu und Glauben», heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. Sie fordert das Land, ohne jegliche Lasten, für sich.

Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) bedauerte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die aufgetretenen Differenzen. Der Kanton werde Anfang 2026 mit beiden Seiten das Gespräch suchen.

Im Dialog sei der Gemeinde Innertkirchen angeboten worden, die betroffenen Gletschervorfelder in ihr Eigentum zu übernehmen. Die Gemeinde habe darauf aber verzichtet, hält die BVE fest. Aus diesem Grund habe der Kanton dann den Prozess zur Übertragung des Landes in sein Eigentum ausgelöst.

Einen Zusammenhang zur Vernehmlassung der Gesetzesrevision betreffend der herrenlosen Grundstücke verneint die BVE. Der Regierungsrat folge mit der Vernehmlassung dem Auftrag des Grossen Rates von September 2022. Die Gesetzesänderung wird noch im Grossen Rat beraten und könnte voraussichtlich im August 2027 in Kraft treten.

Die Standortgemeinden der Ausbauprojekte seien von Anfang an in den Dialog einbezogen worden, schreibt die KWO auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Vertretende hätten regelmässig an Sitzungen teilgenommen und Zugang zu allen Informationen gehabt und sich in Gesprächen einbringen können.

Am Sustenpass entstehe auch nicht de facto ein neues Schutzgebiet, betonte die KWO. Die im Dialog mit Kanton und Verbänden erarbeitete Dienstbarkeit und die Festlegung künftiger Nutzungen verhindere eben gerade eine Unterschutzstellung durch den Bund. Der bisherige sanfte Tourismus sowie Alpwirtschaft und Alpinismus sei weiterhin möglich.

Weiter bringt die Gemeinde Vorbehalte zur angebotenen Entschädigung von sieben Millionen Franken in einen KWO-Fonds an. Damit würde die Gemeinde dauerhaft vom Wohlwollen der KWO-Aktionäre abhängen. Die angebotene Summe stehe zudem in keinem Verhältnis zu den Belastungen für die Bevölkerung.

Die KWO konterte, dass für solche gesellschaftlichen und touristischen Ausgleichsmassnahmen nach dem neuen Stromgesetz keine Grundlage bestehe. Das Unternehmen habe sich jedoch zu solchen Massnahmen bekannt. Die sieben Millionen Franken seien nur ein Teil eines Massnahmenpakets, das die Gemeinde aber abgelehnt habe.

Kommentare

User #4901 (nicht angemeldet)

Leute, es geht um's Geld - sicher nicht um die Natur.

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